Öffentlicher Dienst:Zusatzrente auf der Kippe

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Der jahrelange Rechtsstreit geht nun unter anderem um die Rentenansprüche, die die VBL und andere Zusatzversorgungskassen auf Grund des neuen Altersvorsorge-Tarifvertrages den Versicherten zum Stichtag 31. Dezember 2001 angerechnet haben.

Wegen dieser sogenannten Startgutschriften fühlen sich zahlreiche Mitarbeiter um einen Teil ihrer Zusatzrente geprellt. Der Fachautor und Mathematiker Werner Siepe, der eine Studie zu dem Systemwechsel bei der Zusatzversorgung vorgelegt hat, spricht von einer "Rentenfalle im öffentlichen Dienst, schweren Irrtümern der Tarifparteien und extrem ungerechten Folgen".

So rechnet Siepe in seiner Studie vor, dass ein verheirateter Spitzenverdiener mit monatlich 6000 Euro Bruttogehalt im Jahr 2001 nach 30 Dienstjahren das Sechsfache an Zusatzrente bekommt im Vergleich zu einem alleinstehenden Normalverdiener mit 3000 Euro und ebenfalls 30 Dienstjahren.

Auch Rechtsanwalt Bernhard Mathies, der die Verfassungsbeschwerde eingereicht hat, hält von der neuen Zusatzrente nicht viel: "Bei keinem anderen deutschen Alterssicherungssystem besteht eine solche Rentenungerechtigkeit wie bei den Startgutschriften. Die Schere zwischen Gewinnern und Verlierern öffnet sich immer mehr."

Die Stiftung Warentest hat ebenfalls nachgerechnet. Ergebnis: Vor allem diejenigen, die am 31. Dezember 2001 alleinstehend, 1947 oder später geboren waren und schon sehr lange im öffentlichen Dienst tätig sind, werden bei den Startgutschriften benachteiligt.

Tarifparteien müssen nachbessern

Der BGH sieht dies zumindest teilweise auch so. In seinem Grundsatzurteil von 2007 erklärte er die Zusatzrente für diese Jahrgänge für unverbindlich, weil sie zumindest in einem Punkt gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz verstoße.

Die Tarifparteien müssen deshalb die Zusatzrente nachbessern, um den Anforderungen des BGH nachzukommen. Dies hat Verdi bereits angekündigt. Eine grundsätzliche Reform der Reform hält die Gewerkschaft aber offenbar für nicht notwendig, es handele sich "insgesamt um eine ausgewogene Regelung".

Rechtsanwalt Mathies sieht dies ganz anders: Er verweist darauf, dass mit der Reform der Zusatzversorgung auch die frühere Mindestversorgungsrente teilweise ausgehebelt wurde. "Das, was den Mitarbeitern früher zugesagt wurde, wird jetzt nicht mehr ausgezahlt. Einmal erworbene Ansprüche dürfen aber nicht einfach gestrichen werden", sagt Mathies.

Für den Rechtsanwalt ist dies eindeutig "ein Eingriff in das durch das Grundgesetz geschützte Eigentum". Ob der Anwalt damit recht behält, wird nun das Verfassungsgericht prüfen. Und das ist für Mathies, der auf ein Urteil im Frühjahr 2009 hofft, schon einmal ein "sehr gutes Zeichen". Die meisten Verfassungsbeschwerden nimmt das Gericht erst gar nicht zur Entscheidung an.

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