O2 lenkt ein:Handy-Guthaben künftig ohne Verfallsdatum

Das Guthaben auf Prepaidkarten wird künftig nicht mehr nach einem Jahr verfallen. Der Mobilfunkanbieter O2 akzeptiert einen entsprechenden Richterspruch und verzichtet auf eine Revision.

Im Streit um die Gültigkeit des Guthabens auf Handykarten lenkt das Mobilfunkunternehmen O2 ein. Künftig wird das Guthaben der Prepaid-Karten nicht mehr nach einem Jahr verfallen, kündigte eine Unternehmenssprecherin am Freitag an und bestätigte damit einen Bericht der Online-Ausgabe von Focus.

O2-Kunden können künftig auf einer Erstattung ihrer Prepaid-Guthaben bestehen. (Foto: Foto: ddp)

O2 werde ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts München akzeptieren und keine Revision einlegen.

Die Richter hatten vor einem Monat in einem Musterurteil entschieden, das so genannte Prepaid-Guthaben für Handys nicht mehr verfallen dürfen.

AGBs werden geändert

Die mehr als 4,8 Millionen O2-Kunden mit einem Prepaid-Vertrag können nun künftig auf Erstattung ihres Guthabens bestehen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verträge werden nach Worten der Sprecherin abgeändert.

O2 hatte in dem Gerichtsverfahren betont, dass ohne die zeitliche Begrenzung erhebliche Verwaltungskosten entstünden. Die Guthaben müssten registriert und dann auf Verlangen bis zum Ablauf der Verjährung ausbezahlt werden.

Dieser Aufwand sei unzumutbar. Schon das Landgericht München I hatte diese Argumente aber nicht gelten lassen. Der Kunde habe mit der Einzahlung des Guthabens eine Vorleistung erbracht. Die Verwaltung der Guthaben sei ein rein buchhalterischer Vorgang, der Verwaltungsaufwand sei dafür nicht unzumutbar hoch.

Praxis ist zu überdenken

Zwar gilt die Entscheidung vorerst nur für die Kunden von O2, allerdings müssen nach dem Münchner Urteil auch die anderen Mobilfunkunternehmen ihre Praxis bei Prepaid-Handykarten überdenken.

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