Corona und die Bundesnotbremse:Welche Regeln jetzt im Einzelhandel gelten

Coronavirus in Deutschland: Blumengeschäft in Stuttgart während der Corona-Pandemie

Einen bunten Strauß soll man nach dem Willen der Koalitionäre auch noch bei einer Inzidenz von mehr als 100 kaufen können.

(Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Tulpen dürfen verkauft werden, Klamotten nicht: Die Bundesnotbremse trifft den Einzelhandel unterschiedlich hart. Das führt zu scharfer Kritik.

Von Michael Kläsgen

Am kommenden Mittwoch soll der Bundestag die sogenannte Bundesnotbremse verabschieden. Voraussichtlich kommt dann auch der Bundesrat zu einer Sondersitzung zusammen, dessen Zustimmung erforderlich ist. Noch gibt es in der Regierungskoalition Gespräche über Details im Infektionsschutzgesetz, das bundesweit einheitliche Regeln für Regionen mit einer hohen Zahl von Corona-Fällen festlegen soll. Ziel ist es, die Pandemie besser einzudämmen. Am Entwurf sehen auch Oppositionsparteien und Verbände noch in vielen Punkten Korrekturbedarf. Das grobe Raster aber steht, insbesondere die Regelungen für den Einzelhandel liegen vor. Was genau vorgesehen ist und woran sich die Kritik entzündet - hier im Einzelnen.

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