Süddeutsche Zeitung

Nordhorn:Polizei zieht Frau mit vier Promille aus dem Verkehr

Nordhorn (dpa/lni) - Mit vier Promille Alkohol im Blut ist eine Autofahrerin von der Polizei in Nordhorn im Landkreis Grafschaft Bentheim gestoppt worden. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, hatten Beamte am Vortag die 37-Jährige kontrolliert, weil sie mit ihrem Wagen mehrfach gegen Bordsteine gefahren war. Der Führerschein der Frau wurde sichergestellt. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren gegen sie ein. Laut Verkehrsrecht gilt die Fahrtüchtigkeit schon ab 0,3 Promille als eingeschränkt; ab 0,5 Promille wird auf alle Fälle ein Bußgeld fällig. Werte über 3,0 Promille gelten medizinisch als Lähmungsstadium, in dem Koma, Atemstillstand oder auch der Tod drohen können.

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Nordhorn (dpa/lni) - Mit vier Promille Alkohol im Blut ist eine Autofahrerin von der Polizei in Nordhorn im Landkreis Grafschaft Bentheim gestoppt worden. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, hatten Beamte am Vortag die 37-Jährige kontrolliert, weil sie mit ihrem Wagen mehrfach gegen Bordsteine gefahren war. Der Führerschein der Frau wurde sichergestellt. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren gegen sie ein. Laut Verkehrsrecht gilt die Fahrtüchtigkeit schon ab 0,3 Promille als eingeschränkt; ab 0,5 Promille wird auf alle Fälle ein Bußgeld fällig. Werte über 3,0 Promille gelten medizinisch als Lähmungsstadium, in dem Koma, Atemstillstand oder auch der Tod drohen können.

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