"Noch drei Artikel verfügbar":Tue es nie wieder, Zalando

Die Wettbewerbszentrale verklagt den Berliner Modehändler wegen irreführender Werbung. Zalando soll eine Unterlassungserklärung unterschreiben.

Von Michael Kläsgen

Der Online-Modehändler Zalando und die Wettbewerbszentrale werden ihren Streit vor dem Berliner Landgericht ausfechten. Die nach eigenen Angaben größte Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb hat den im M-Dax notierten Händler jetzt wegen irreführender Werbung verklagt. Im Kern geht es darum, dass Zalando keine Unterlassungserklärung unterschrieben hat. Darin sollte das Unternehmen versichern, nie wieder den Hinweis "noch drei Artikel verfügbar" neben die Waren im Internet zu schreiben, wenn in Wirklichkeit mehr Artikel vorhanden sind. Bei Verstößen würden nach Unterzeichnung der Erklärung Vertragsstrafen fällig.

Eine Sprecherin von Zalando bezeichnete das Vorgehen als "abgefahren". Das Unternehmen habe von der Wettbewerbszentrale seit Anfang September nichts mehr gehört und von der Klage aus den Medien erfahren. Wäre Zalando vorher kontaktiert worden, hätte man unterschrieben. Peter Brammen, Assessor der Wettbewerbszentrale in Hamburg, hält das Argument für vorgeschoben. Zalando habe eine eigene Rechtsabteilung. Diese sei aber der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, nicht nachgekommen.

Tatsächlich hatte Zalando Ende August den Hinweis nach einer ersten Abmahnung geändert. Die Sprecherin betont, man habe der Wettbewerbszentrale innerhalb der gesetzten Frist eine Rückmeldung zum Stand sowie unsere Bereitschaft, sich zu solchen Themen offen auszutauschen, erhalten. In einem Blog habe Zalando zudem dargelegt, wie wichtig dem Unternehmen Transparenz sei. Brammen hingegen argumentiert, der Wettbewerbszentrale komme es darauf an, die Gewissheit zu haben, dass der Onlinehändler die irreführenden Hinweise nicht irgendwann wieder einführt.

Die Wettbewerbszentrale ist nach eigenen Angaben eine gemeinnützige Organisation von mehr als 1200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft. Zalando sieht es so: Die Wettbewerbszentrale sei keine Behörde, sondern ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen. Die Gerichtsverhandlung verspricht, interessant zu werden.

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