Nivea gegen Dove:Alle wollen blau sein

Nivea

Beliebtes Blau: Creme-Dosen der Beiersdorf-Marke Nivea

(Foto: dpa)
  • Die Konzerne Beiersdorf und Unilever streiten um einen blauen Farbton - den sich Beiersdorf für seine Nivea-Produkte hat schützen lassen. Unilever will den Ton ebenfalls für seine Dove-Produkte verwenden.
  • Der BGH hat ein Urteil des Bundespatentgerichts aufgehoben, wonach Beiersdorf die Farbe für alle freigeben müsse. Der Fall muss nun neu verhandelt werden.

Etappensieg für Beiersdorf

Sein Blau kann Nivea erst einmal behalten. Das Unternehmen Beiersdorf, zu dem die Hautcreme-Marke gehört, hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Etappensieg errungen. Die Richter entschieden: Der Fall muss vor dem Bundespatentgericht neu aufgerollt werden. Zwei Jahre zuvor hatte eben dieses Gericht noch die Löschung der Marke bestätigt (Az.: I ZB 65/13).

2007 hatte sich Beiersdorf einen dunkelblauen Farbton mit der Bezeichnung "Pantone 280 C" für Produkte der Körper-und Schönheitspflege geschützt. Ungünstig für Dove, denn dasselbe Blau sollte auch auf den Flaschen und Dosen der Marke prangen. Der Konzern Unilever, zu dem die Marke Dove wiederum gehört, hatte daraufhin die Löschung beantragt - der spezielle Farbton solle für alle Wettbewerber auf dem Markt frei sein.

Das Bundespatentgericht wird nun mit einer neuen Umfrage feststellen müssen, wie hoch der Prozentsatz der Verbraucher sei, der den blauen Farbton automatisch als "Produktkennzeichen" der Firma Beiersdorf sieht.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: