Nissan:Auf wackeligen Beinen

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Ist Nissans ehemaliger Verwaltungsratschef Carlos Ghosn schuldig? Das interessiert auch diese Passanten in Tokio, die auf dem Großbildschirm die Nachrichten verfolgen. (Foto: Issei Kato/Reuters)

Japans Justiz geht mit Härte gegen Carlos Ghosn vor. Was genau sie dem Automanager vorwirft, bleibt aber unklar

Von Christoph Neidhart, Tokio

Das Strafverfahren gegen Carlos Ghosn ist kein Kriminalfall, jedenfalls nicht primär. Die Staatsanwaltschaft, die den 64-Jährigen vor drei Wochen aus Nissans Privatjet verhaftete, scheint Mühe zu haben, ihm eine Straftat nachzuweisen, die ihr Vorgehen rechtfertigt. Die Affäre gerät viel mehr zum Lehrstück über die Dysfunktion von Japans Unternehmensspitzen und die Willkür seiner Justiz.

Die Staatsanwaltschaft hat den inzwischen rausgeworfenen Nissan-Präsidenten und seinen angeblichen Mittäter Greg Kelly am Montag formell angeklagt, gegen das Finanz- und Börsengesetz verstoßen zu haben, weil Nissan die Hälfte seiner Bezüge nicht gemeldet hatte. Zugleich verhaftete sie die beiden erneut. Nach dem Gesetz darf sie Verdächtige ohne Anklage nur 23 Tage festhalten. Mit der Neuverhaftung beginnt diese Frist jedoch von vorn.

Ghosn und Kelly streiten jede Straftat ab: Ghosn hat die ihm versprochenen Bezüge noch nicht erhalten, sie sollten ihm erst bei seinem Ausscheiden ausbezahlt werden. Dass sie nicht offiziell registriert waren, habe Nissan mit der Finanzbehörde vereinbart. Außerdem trägt das Dokument über die hinausgeschobenen Zahlungen auch die Unterschrift von Hiroto Saikawa, dem Nissan-Chef, einst Ghosns Ziehsohn, der nach dessen Verhaftung seinen Rauswurf durchpeitschte. Gleichwohl wurde Saikawa bisher nicht verhört, er sprach nur auf "freiwilliger" Basis mit der Staatsanwaltschaft.

Wer in Japan verhaftet wird, gilt bereits als überführter Täter

Ghosns Bezüge - allein jene, die Nissan offiziell gemeldet hatte - gelten in Japan als obszön. Es geht um etwa fünf Milliarden Yen in fünf Jahren, also 40 Millionen Euro. Dazu ließ er sich private Immobilien, Familienurlaube und Weiteres finanzieren. Ghosn hat diese Summen freilich nicht gestohlen. Der Vorstand wusste Bescheid, er hat die Zahlungen bewilligt, die Buchprüfer auch. Saikawa bestätigte sie per Unterschrift. Damit trägt er Mitverantwortung. Zwar klagte die Staatsanwaltschaft am Montag auch Nissan an; aber einzelne Manager zieht sie in solchen Fällen sonst nicht zur Verantwortung. Ghosns Handeln war unmoralisch. Doch es ist fraglich, ob sich daraus eine relevante Straftat konstruieren lässt. Und wenn, dann hat sich auch die Nissan-Spitze strafbar gemacht.

Japan erklärt seine drastischen Strafen meist mit dem Leid der Opfer. Hier fällt es jedoch schwer, Opfer zu benennen. Der japanische Staat könnte geschädigt sein, wenn Ghosn für seine künftigen und inoffiziellen Bezüge nach japanischem Steuerrecht bereits vorab steuerpflichtig war. Nissans Aktionäre, Mitarbeiter und Kunden wurden nicht substanziell geschädigt. Nissan setzte voriges Jahr fast 12 Billionen Yen um, 93 Milliarden Euro und machte 5,8 Milliarden Euro Reingewinn. Da fallen Ghosns Extravaganzen nicht ins Gewicht.

Ghosn hat Nissans Produktion und den Verkauf modernisiert, die veralteten Führungsstrukturen dagegen veränderte er nicht. Im Gegenteil, er machte sie sich zunutze, um Nissan diktatorisch zu führen. Im Vorstand gab es bisher keine Kommission, die sich einzelner Fragen angenommen hätte, etwa der Kontrolle der Gehälter. Die meisten Verwaltungsräte und Manager hätten Ghosn gefürchtet, so Japans Medien. Niemand habe es gewagt, ihm zu widersprechen.

Damit dürfte Nissan kein Einzelfall gewesen sein. In Japan gelten Verwaltungsräte generell als passiv und wenig kompetent. Sie vernachlässigen ihre Kontrollpflicht. Neuerdings verlangt die Regierung von börsennotierten Unternehmen deshalb, dass sie auch Leute von außerhalb in ihre Vorstände berufen. Gezwungen werden sie dazu jedoch nicht.

Während Ghosn die Dysfunktion der Nissan-Spitze bisher für sich genutzt hat, so scheint er jetzt über sie gestolpert zu sein. Er wollte Renault und Nissan fusionieren, oder die Fusion mit einer Umstrukturierung vorbereiten. Die Nissan-Spitze war strikt dagegen. Sie scheint jedoch kein Mittel gefunden zu haben, Ghosn in Güte zu stoppen und seine Raffgier zu bremsen. Also nutzte sie diese, so eine Erklärung für die Verhaftung, um ihn loszuwerden. Sie schaltete die Staatsanwaltschaft ein.

Japans Anklagebehörde genießt fast völlige Autonomie. Die Staatsanwälte können frei entscheiden, welche Fälle sie zur Anklage bringen. Offizialdelikte gibt es nicht. Zuweilen nützt die Staatsanwaltschaft diese schier unbegrenzte Macht, um sich in die Politik einzumischen. Oder im Falle Ghosns in die Wirtschaftspolitik. Mit seiner Verhaftung hat sie eine Fusion von Nissan mit Renault abgewendet. Nur braucht sie jetzt, um ihr Gesicht zu wahren, eine Verurteilung von Ghosn und Kelly.

Japans Rechtspraxis kennt keine Unschuldsvermutung. Sobald jemand verhaftet worden ist, behandeln die hiesigen Medien ihn als Verbrecher. Ghosn als Ausländer erst recht. Er muss nun seine Unschuld beweisen. Die Staatsanwälte werden derweil versuchen, ihm ein Geständnis abzuringen, indem sie ihn zermürben, zum Beispiel mit mehrmaligen Neuverhaftungen. Japans Gerichte stützen die meisten Verurteilungen auf ein Geständnis, nicht selten auf ein erzwungenes.

Liegt ein Geständnis vor, dann ignoriert der Richter mögliche Gegenbeweise, selbst wenn der Angeklagte sein Geständnis widerrufen hat. So kommt Japans Verurteilungsrate von 99,9 Prozent zustande. Unklare Fälle ohne Geständnis lassen die Staatsanwälte lieber fallen. Doch Ghosns Fall wäre dafür wohl viel zu prominent.

© SZ vom 11.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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