Niederlage für Stiftung Warentest gegen Ritter Sport:Ärgerlich - aber noch nicht schmerzlich

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Ein Gericht hat entschieden: Stiftung Warentest darf nicht behaupten, dass Ritter Sport künstliche Aromen verwendet

(Foto: AFP)

Die Stiftung Warentest hat ein hohes Renommee - und musste noch nie Schadenersatz zahlen. Nun haben Richter im Streit mit dem Schokoladenhersteller Ritter Sport gegen die Institution entschieden: In ihren Testheften darf sie nicht mehr behaupten, dass künstliche Aromen in einer Nussschokolade verwendet werden. Doch der Streit geht weiter.

Von Hans von der Hagen

Wer mit den Leuten von der Stiftung Warentest spricht, merkt, was für ein sturer Laden das ist. Immer und immer wieder wird geprüft, bis man sich ganz sicher ist: So darf das Test-Heft formuliert werden. Dass der zuständige Redakteur damit zuweilen in den Wahnsinn getrieben wird, ist nebensächlich. Denn die Stiftung hat einen Ruf zu verlieren.

Noch nie musste die Institution Schadenersatz leisten - selbst wenn mal ein Urteil zurückgezogen werden musste oder die Stiftung sich auf einen Vergleich mit einem Unternehmen einließ. Das ist umso erstaunlicher, als die Stiftung ihre Hefte seit 1966 veröffentlicht, also seit knapp 50 Jahren. Und sich zu den Warentestern irgendwann auch noch die Finanztester gesellten, die freilich ebenso strenge Anforderungen an sich selbst haben.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, warum die aktuelle Auseinandersetzung mit Ritter Sport so große Aufmerksamkeit erhält. Denn dieses Mal hat es die Stiftung mit einem Unternehmen zu tun, das genauso der Meinung ist, dass es einen Ruf zu verlieren habe. Immerhin existiert Ritter Sport seit mehr als 100 Jahren - und seit mehr als 80 Jahren wird die Schokolade in die quadratische Form gegossen, die die Deutschen ähnlich verinnerlicht haben wie den Nutella-Schriftzug oder das Aldi-Symbol.

Nun hat die Stiftung Warentest eine Niederlage erlitten: Die Prüfer dürfen nicht mehr behaupten, dass die Nuss-Schokolade des Herstellers ein künstlich erzeugtes Vanillearoma enthält. Vorerst zumindest. Das Landgericht München I entschied, dass eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest weiterhin Bestand habe. Sollten die Prüfer in ihrem Schokoladentest erneut behaupten, dass die Voll-Nuss-Schokolade von Ritter Sport ein synthetisch hergestelltes Aroma enthalte, droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro.

Note mangelhaft für Ritter Sport

Auslöser des Streits war ein Test von Vollmilch-Nuss-Schokoladen, den die Stiftung Warentest im November veröffentlich hatte. Darin bemängelten die Tester, die Bezeichnung "natürliches Aroma" in der Schokolade von Ritter Sport sei irreführend, weil sie den Aromastoff Piperonal enthalte. Dieser werde künstlich hergestellt. Im Gesamturteil gaben sie der Schokolade deshalb die Note mangelhaft.

Das Gericht entschied, die Tester hätten die Behauptung nicht nachgewiesen, gleichwohl aber von einer Irreführung der Verbraucher und "mangelnder Verkehrsfähigkeit" der Schokolade gesprochen. Ritter Sport hatte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen die Behauptung erwirkt, einen synthetisch hergestellten Aromastoff verwendet zu haben.

Die Stiftung Warentest musste die strittigen Passagen ihres Berichts entfernen, zog aber ebenfalls vor Gericht und legte beim Landgericht München I Einspruch gegen die einstweilige Verfügung ein. Mit diesem ist sie nun gescheitert.

Garantieerklärung von Aromahersteller

Ritter Sport hatte dem Gericht versichert, dass es sich bei Piperonal um ein natürliches Aroma handelt und sich dabei auf eine Garantieerklärung des Aromenherstellers Symrise berufen. Die Firma aus dem niedersächsischen Holzminden, die einen Milliardenumsatz mit Aromastoffen macht, gab vor Gericht eine eidesstattliche Versicherung ab, dass das Aroma natürlichen Ursprungs sei.

Piperonal kommt nach Angaben von Ritter Sport unter anderem in Blütenölen und Pflanzen wie Pfeffer oder Dill vor. Ritter Sport setzt es in Minimengen in allen Schokoladen ein. Gegenstand des Schokoladen-Tests war aber nur die Voll-Nuss-Schokolade, die für Ritter Sport übrigens die meistverkaufte Sorte ist.

"Die Stiftung Warentest hat offensichtlich leichtfertig ein falsches Testresultat publiziert und damit massive negative Konsequenzen für Ritter Sport ausgelöst", kritisierte das Unternehmen, das seit Jahren damit wirbt, ausschließlich natürliche Aromen zu verwenden.

Noch keine endgültige Entscheidung

Ritter Sport triumphierte natürlich nach der Entscheidung der Richter aus München. Das Urteil sorge nun "für Verbrauchersicherheit", die in den vergangenen Wochen durch das Vorgehen der Stiftung Warentest "erheblich beeinträchtigt war", sagte Inhaber Alfred Ritter.

Gewonnen hat das Unternehmen den Fall allerdings noch lange nicht. Die Stiftung Warentest, die auf dieser Rechtsebene nach Angaben einer Sprecherin auch schon früher Niederlagen einstecken musste, kündigte umgehend Berufung an: Im bisherigen Verfahren hätten Ritter Sport und Symrise den tatsächlichen Herstellungsprozess nicht offengelegt. Klar sei bisher lediglich, dass Symrise den Aromastoff Piperonal nicht selbst herstelle, sondern über Dritte bezieht. Die aktuelle Entscheidung habe keinen endgültigen Charakter, die inhaltliche Frage sei noch nicht geklärt worden.

Ritter Sport sieht das anders: "Sollte sich die Stiftung Warentest dazu entscheiden, auch in einem weiteren Verfahren den ungerechtfertigten Vorwurf der Verbrauchertäuschung aufrechterhalten zu wollen, sieht die Alfred Ritter GmbH & Co. KG diesem Vorgehen aus gestärkter Position entgegen."

Der Fall dürfte also spannend bleiben. Gewonnen hat noch keiner, verloren aber auch noch nicht. Ritter Sport und Stiftung Warentest sind eben beide stur.

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