Berlin (dpa/tmn) - Was mit einer Sichtschutzhecke auf dem eigenen Grundstück passiert, entscheiden Eigentümerinnen und Eigentümer ganz alleine. Zumindest dann, wenn die Stämme der Hecke auf dem eigenen Grund und Boden stehen. Wollen Eigentümer eine solche Hecke entfernen, haben Nachbarn nichts mitzureden - selbst dann nicht, wenn die Hecke über die Grundstücksgrenze ragte. Auf einen entsprechenden Fall des Pfälzischen Oberlandesgerichts (Az.: 8 U 52/21) verweist das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.
Das Streitobjekt war im konkreten Fall eine sehr große Thujahecke, die auf dem Grundstück der Beklagten gepflanzt war, deren Äste aber erheblich auf das Nachbargrundstück ragten und dorthin Sichtschutz bot. Die Eigentümerin ließ die Hecke entfernen, wogegen der Nachbar gerichtlich vorgehen wollte. Er verlangte Ersatz für die entfernten Pflanzen, zog seine Klage später aber nach gerichtlichem Hinweis auf Erfolglosigkeit zurück.
Laut Gericht darf die Eigentümerin der Hecke diese entfernen, da sie allein auf ihrem Grund stand. „Ein Anspruch auf Schadenersatz wäre nur dann denkbar, wenn einzelne Stämme dort, wo sie aus dem Boden heraustreten, wenigstens von der Grundstücksgrenze durchschnitten würden“, sagt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft. Nur weil die Hecke oberhalb des Bodens über die Grundstücksgrenze wuchs, folge kein Anspruch des Klägers.
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