Rechtsstreit:Neymar gewinnt vor Gericht

Ligue 1 - Angers v Paris St Germain

Neymar im Trikot seines aktuellen Vereins Paris Saint-Germain.

(Foto: REUTERS)
  • Als Neymar 2012 noch nicht so bekannt war, sicherte sich ein Portugiese den Markennamen "Neymar" für den Verkauf von Kleidung.
  • Eigentlich wurde die Marke gelöscht, aber der Mann aus Portugal klagte dagegen.
  • Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat nun jedoch die Marke "Neymar" erneut als nichtig erklärt.

Von Stephan Radomsky

Der brasilianische Fußballstar Neymar hat einen Rechtsstreit um die Markenrechte an seinem Namen vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) gewonnen. Die von einem Dritten angemeldete Marke "Neymar" sei nichtig, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache T-795/17). Gegen das Urteil kann innerhalb von gut zwei Monaten noch beim höherrangigen Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.

Der Hintergrund des Falls: 2012 ist Neymar da Silva Santos Júnior noch ein aufstrebender, aber in Europa relativ unbekannter Fußballer beim brasilianischen Klub FC Santos. Damals kommt ein Portugiese auf die Idee, sich europaweit eine Marke eintragen zu lassen, auf einen Namen, der nicht seiner ist: "Neymar". Zweck soll ausweislich des Eintrags beim europäischen Markenamt EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) der Vertrieb von Kleidung, Schuhen und Kopfbedeckungen sein. Es bleibt nicht bei einem Vermerk. Der Portugiese meldet bis 2014 auch "NYM", "Neymar Footwear" und "NJR Neymar Jr" an.

Der Spieler Neymar ist da schon nach Barcelona gewechselt und auf dem Weg, einer der besten seiner Generation zu werden - und der teuerste. Im Januar 2017 legt Neymar beim europäischen Markenamt Beschwerde gegen "Neymar" ein, einige Monate später wird ihr stattgegeben und die Marke gelöscht. Dagegen klagt nun der Mann aus Portugal.

Es sei gut möglich, dass die Beamten damals gar nicht auf den Fußballer gestoßen sind, als sie "Neymar" als Marke eintrugen, sagt Markenrechtsexperte Eckhard Kern vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). "Bei der Eintragung ist so etwas für die Prüfer oft sehr schwer abzusehen." Dann komme es zu Löschanträgen, Beschwerden und womöglich Prozessen. Rund 300 Löschanträge waren es beim DPMA allein im vergangenen Jahr.

Gerade Sportler streiten immer wieder um ihre Namen. Neymars ehemaliger Vereinskamerad Lionel Messi beispielsweise siegte im vergangenen Jahr vor dem EuG gegen das Markenamt. Das wollte ihm verbieten, unter "Messi" Sportartikel zu vertreiben. Die Verwechslungsgefahr mit "Massi", einer Marke für Radsport-Utensilien, sei zu hoch. Die Richter aber gaben dem Fußballer recht. Beides klinge zwar ähnlich, Messi sei aber so bekannt, dass seine Marke vor allem mit ihm, dem Spieler, verbunden werde.

Im Fall Neymar liegt die Sache noch einmal anders. Der Portugiese vertrieb offenbar nie Produkte unter seinen Labels. Außerdem ließ er auch "IKC Iker Casillas" und "Iker Casillas" eintragen - also wiederum den Namen eines überaus bekannten und erfolgreichen Fußballers. Der Verdacht liegt nahe, dass er sich die Marken nur sicherte, um sie später bei den Spielern geltend zu machen - und sie womöglich teuer zu verkaufen. Juristen nennen das "Bösgläubigkeit".

Gerade der Fall Neymar sei da wegen der unklaren Rechtslage interessant, sagt Kern: "Einerseits behindert schon die Existenz der Marke 'Neymar' den Fußballer Neymar in seinen Geschäften. Andererseits wurde er vom Markeninhaber bisher nicht abgemahnt. Das aber wäre ein wichtiges Indiz dafür, dass die Marke bösgläubig angemeldet wurde." Der Jurist fände es deshalb gar nicht schlecht, wenn der Streit noch eine Instanz weiterginge, bis vor den EuGH. "Dann wären solche Fragen grundsätzlich und in ganz Europa bindend geklärt."

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