Süddeutsche Zeitung

Finanzkriminalität:Strengere Gesetze gegen Geldwäsche

Das Bundesjustizministerium möchte Staatsanwaltschaften und Gerichte im Kampf gegen illegale Einnahmen stärken. Kritik gibt es an der Umsetzung des bereits existierenden Transparenzregisters.

Von Markus Zydra

Die Bundesregierung möchte den Ermittlungsbehörden die Strafverfolgung von Geldwäsche erleichtern. Bisher kann Geldwäsche nur dann verfolgt werden, wenn das fragliche Vermögen aus ganz bestimmten Straftaten wie Drogenhandel, Menschenhandel oder Schutzgelderpressung stammt. In Zukunft soll jedwede Straftat, die illegale Einnahmen erzeugt, reichen, um Geldwäscher zu verurteilen, so ein Gesetzentwurf, den das Justiz- und Finanzministerium vorgelegt haben. "Das wird es den Staatsanwaltschaften und Gerichten erheblich erleichtern, Geldwäsche nachzuweisen und Täter konsequenter zur Verantwortung zu ziehen", erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).

"Das ist ein überfälliger Schritt nach vorne. Eigentlich sollte es längst an der Tagesordnung sein, dass alle Straftaten als Geldwäschevortaten eingestuft werden", sagt Gerhard Schick, Vorstand Finanzwende. Allerdings werde das nur dann Wirkung erzeugen, wenn die massiven administrativen Probleme im Bereich der Geldwäschekontrolle in Deutschland überwunden würden. "Ohne gute Administration laufen Gesetze ins Leere. Die miserable Arbeit bei der FIU und die Aufsichtslücken, die bei Wirecard zum Vorschein kamen, zeigen die Größe der Herausforderung", so Schick.

Die geplante Gesetzesänderung hält am Grundsatz fest, dass das Gericht von der strafrechtlichen Herkunft des Geldwäschegegenstands, also vom Vorliegen einer Vortat, überzeugt sein muss. Dieses Prinzip stößt oft an seine Grenzen, wenn das mutmaßlich kriminell erworbene Geld im Ausland erworben wurde. Deutsche Behörden können in bestimmten geldwäscheaffinen Staaten nur selten auf Kooperation der dortigen Behörden hoffen.

Deutschland tut sich seit vielen Jahren schwer mit dem Kampf gegen Geldwäsche. Es ist schwierig, das Ausmaß zu taxieren, doch Schätzungen zufolge werden hierzulande jährlich kriminelle Vermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro gewaschen. Auch mit der Einführung des Transparenzregisters vor drei Jahren wollte Deutschland Schwarzgeldgeschäfte effektiver unterbinden. Firmen, Gesellschaften, Vereinigungen, Stiftungen, und Treuhänder, die nicht woanders, etwa im Handelsregister oder Grundbuch vermerkt sind, müssen seit 2017 im Transparenzregister Name, Geburtstag und Wohnort des wirtschaftlich Berechtigten angeben.

Wie groß die Probleme mit dem Transparenzregister sind, belegt nun das Ergebnis einer aktuellen Kleinen Anfrage an die Bundesregierung zur Wirksamkeit des Registers durch die Bundestagsfraktion Die Linke. "Das Konzept eines Transparenzregisters ist sinnvoll, die Umsetzung in Deutschland aber eine Katastrophe", sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Fabio De Masi der SZ. "Es fehlen Tausende von Eintragungen, und selbst bei angemeldeten Unternehmen kann man oft selbst nach ausführlicher Recherche die wahren Eigentümer von Briefkastenfirmen nicht identifizieren", so der Linken-Politiker. Es müsse auch einen automatischen Vergleich mit Daten aus anderen Quellen wie dem Einwohnermelderegister und Steuerdaten geben, analog zu den Verfahren in Ländern wie Frankreich. Zudem sei die Behörde mit 21 Mitarbeitern für diese Aufgabe personell unterbesetzt.

Das Interesse der Öffentlichkeit an einem funktionierenden Transparenzregister wird mit Blick auf den Immobiliensektor nachvollziehbar. Die Antikorruptionsorganisation Transparency International schätzt, dass in Deutschland jährlich 15 bis 30 Milliarden Euro Schwarzgeld in Immobilien investiert werden. Zu wissen, wer die Häuser besitzt, wäre also hilfreich. Doch eine Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung zeigte jüngst, dass beispielsweise in Berlin von über 100 registrierungspflichtigen Immobilienfirmen nur eine Handvoll ihre Angaben hinterlegt haben. Und selbst bei denen, die es getan haben, bleibt die Frage, ob die Angaben korrekt sind. Das betrifft vor allem ausländische Firmen. "Die Gesellschaften müssen nur von jenen Anteilseignern die wirtschaftlich Berechtigten erfragen, die ihnen bekannt sind ", beklagt Sven Giegold, EU-Parlamentarier der Grünen. Es bestehe keine harte Nachforschungspflicht.

"Bisher bleibt Deutschland trotz Transparenzregister ein Paradies für Geldwäsche."

Verantwortlich für die Geldwäschekontrolle des Nicht-Finanzsektors und damit auch der Immobilienbranche sind die 16 Bundesländer. Dort kümmerten sich 2018 nur 238 Vollzeitstellen darum, Abertausende meldepflichtige Immobilienmakler, Notare und andere Berufe zu überwachen. Dieser Missstand war schon Gegenstand zweier EU-Vertragsverletzungsverfahren, die dazu führten, dass die Bundesregierung bereits 2009 die Länder dazu aufforderte, die Defizite zu beheben - nach Ansicht vieler Experten ist das immer noch nicht ausreichend geschehen.

Auch bei der Financial Intelligence Unit (FIU), wo Geldwäscheverdachtsmeldungen der Banken und des Nicht-Finanzsektors analysiert werden, läuft es schlecht. Zuletzt führte die Staatsanwaltschaft Osnabrück dort eine Razzia durch, sie ermittelt wegen Strafvereitelung im Amt.

Ein weiteres Manko des Transparenzregisters: Die Regeln bieten Schlupflöcher. Wenn der wahre wirtschaftliche Berechtigte "nicht ermittelt werden kann", so heißt es im Geldwäschegesetz, "gilt als wirtschaftlich Berechtigter der gesetzliche Vertreter, der geschäftsführende Gesellschafter oder der Partner des Vertragspartners." Dies sei ein Einfallstor für Verschleierung. "Es ist nicht vertretbar, dass sich inländische Strohmänner an Stelle von kontrollierenden ausländischen Gesellschaftern eintragen können", so De Masi. "Bisher bleibt Deutschland trotz Transparenzregister ein Paradies für Geldwäsche."

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SZ vom 13.08.2020
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