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Neuer Job:Im Bewerbungsgespräch nicht unter Wert verkaufen

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Ein gut vorbereiteter Moment entscheidet darüber, ob Angestellte jahrelang gut oder nur mäßig verdienen. Wie man sich auf Vertragsverhandlungen vorbereitet.

Von Matthias Urbach, Finanztip

Selten waren die Chancen für Bewerber so gut: Viele Unternehmen suchen dringend Fachkräfte - und sollten eigentlich bereit sein, auch beim Gehalt den Bewerbern entgegen zu kommen. Doch müssen Arbeitnehmer oft hart verhandeln. Vier Tipps für das Bewerbungsgespräch.

1. Mit dem neuen Arbeitgeber verhandeln. Viele Chefs erwartet von guten Bewerbern, dass sie verhandeln. Solange der Vertrag nicht unterschrieben ist, können Bewerber das auf Augenhöhe tun. Egal ob Gehalt, Urlaub oder Arbeitszeit: Alles, was einmal zum Start festgelegt ist, lässt sich später viel schwerer ändern.

2. Das angemessene Gehalt kennen. Manchmal steht das Gehalt durch einen Tarifvertrag schon weitgehend fest. Dann bleibt aber die Frage, wie ein neuer Mitarbeiter eingestuft wird. Abweichungen vom Tarif nach oben sind sowieso immer möglich. Ist das Gehalt frei verhandelbar, liegt die Sacher anders. Wer zuerst eine Summe nennt, setzt den Rahmen für die Verhandlungen. Bewerber sollten eine Zahl nennen, die 10 bis 20 Prozent über dem Üblichen liegt, empfehlen Karriereberater. Das eröffnet Verhandlungsspielraum. Arbeitgeber fragen häufig, was Bewerber vorher verdient haben, und versuchen, dadurch die Gehaltsforderung zu drücken.

Sehr hilfreich ist es, zu erfahren, was die neue Firma anderen zahlt. Das schafft nicht jeder. Was branchenüblich ist, erfährt man mitunter leichter. Einen Anhaltspunkt bietet beispielsweise der Gehaltsreport von Stepstone ( PDF). Es kann sich auch lohnen, Bekannte in vergleichbaren Unternehmen zu fragen.

Bewerber sollten immer über das Bruttojahresgehalt reden. Bei Monatsgehältern ist nie klar, ob Urlaubs- und Weihnachtsgeld inbegriffen sind. Wer unsicher ist, was er einfordern soll, kann den Arbeitgeber mit einem Vorschlag kommen lassen. Das gilt Karriereberatern aber nur zweite Wahl.

3. Gehalt ist nicht alles. Wer beim Gehalt nicht weiterkommt, kann sich vielleicht anders einigen. Ein Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zum Beispiel kann sich lohnen. Auch ein Dienstwagen kann interessant sein. Ungewöhnlicher wäre es, etwas mehr Urlaub auszuhandeln oder das Recht auf einen Tag Homeoffice pro Woche.

4. Jobbezeichnung und Versetzung im Unternehmen. Wer Mitglied in einer Gewerkschaft oder rechtsschutzversichert ist, kann einen Experten den Vertrag prüfen lassen. Es ist ganz normal, über die eine oder andere Formulierung zu verhandeln. Zentral sind eine genaue Stellenbeschreibung und der Arbeitsort, damit der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nicht ohne Weiteres irgendwohin versetzen kann, wo er dann etwas ganz anderes tun muss.

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