Neue Regeln für Rating-Agenturen:Haftung? Praktisch nie

Es ist verständlich, wenn EU-Staaten die Macht der Rating-Agenturen brechen wollen. Doch die jetzt vom Europaparlament beschlossenen Regeln sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen. Sie nützen weder Staaten noch Kleinanlegern.

Ein Kommentar von Cerstin Gammelin, Brüssel

Regierungen wie Bürger haben in den vergangenen Jahren gleichermaßen gezittert, wenn die (zumeist amerikanischen) Rating-Agenturen ihre Noten an europäische Staatsanleihen hefteten - und damit die Finanzlage ganzer Völker beeinflussten. Es ist daher verständlich, dass die Betroffenen diese Macht brechen wollten. Doch die nun vom Europaparlament verabschiedeten Regeln zur Kontrolle von Rating-Agenturen werden diesem Anspruch nicht gerecht. Sie sind kaum das Papier wert, auf dem sie stehen.

Kleine Anleger werden weiterhin nicht davor geschützt sein, dass sie ihr Geld verlieren, wenn die Agenturen die von ihnen gekauften Finanzpapiere falsch bewertet haben - so geschehen in der Finanzkrise 2008. Die Notengeber sollen zwar künftig für unzutreffende Bewertungen haftbar gemacht werden können; das aber nur, wenn sie grob fahrlässig oder absichtlich handelten und der Kleinanleger das nachweisen kann. Praktisch heißt das: nie.

Ähnlich dehnbar ist die Regel, wonach Agenturen ihre Noten für europäische Staaten nur noch an festgelegten Terminen verkünden dürfen. Zugleich wird ihnen jedoch zugestanden, unter bestimmten Umständen ad hoc auf- und abzuwerten. Und schließlich werden die drei großen Agenturen auch künftig unbehelligt von Konkurrenz benoten können, mehr Wettbewerb ist in den neuen Regeln nicht vorgesehen. Es bleibt also, wie es war.

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