Mal eben schnell im Internet ein paar Hosen, Schuhe sowie zwei, drei Sommerkleider bestellen und bei Nichtgefallen kostenlos zurückschicken - so einfach ist es in Zukunft nicht mehr. Jedenfalls nicht bei allen Internethändlern. Denn an diesem Freitag treten die neuen Verbraucherrechte in Kraft.
Sie gehen auf eine EU-Richtlinie zurück, die das grenzüberschreitende Einkaufen erleichtern will, indem sie dafür sorgt, dass Verbraucher beim Online-Shopping künftig EU-weit die gleichen Rechte haben. Manches allerdings wird für die Kunden dadurch schlechter.
Die aus deutscher Sicht wohl wichtigste Änderung: Händler dürfen Verbrauchern, denen Ware nicht gefällt und die sie daher zurückgeben wollen, künftig grundsätzlich die Kosten für die Rücksendung auferlegen, zumindest dann, wenn die Ware fehlerfrei war. Voraussetzung ist aber, dass sie darauf mindestens auf ihrer Internetseite klar und verständlich hinweisen.
Bisher durften Händler die Rücksendekosten nur dann vom Kunden verlangen, wenn der Warenwert nicht mehr als 40 Euro betrug. Kosteten die Produkte mehr, war die Rücksendung für den Kunden kostenlos. Diese großzügige Regelung hatte allerdings zur Folge, dass Verbraucher zunehmend dazu übergingen, sich massenhaft Waren einfach mal zur Ansicht zuschicken zu lassen, etwa ein Abendkleid in drei Ausführungen und Schuhe grundsätzlich in zwei Größen - weil sie ja genau wussten, dass sie alles einfach zurückschicken können.
Bei großen Shops wird sich wahrscheinlich nichts ändern
Eine Umfrage des Hightech-Verbands Bitkom hat ergeben: Gut jeder dritte Online-Shopper bestellt zumindest ab und zu im Internet ohne Kaufabsicht, vor allem Verbraucher zwischen 30 und 49 Jahren zählen dazu.
Sie werden sich umstellen müssen. Zumindest bei kleineren Versandhändlern gehen Experten davon aus, dass sie die Kosten für die Rücksendung künftig tatsächlich den Kunden auferlegen. Große Shops wie Amazon oder Zalando dagegen haben bereits angekündigt, dass die Verbraucher teure Produkte auch weiterhin kostenlos zurückschicken dürfen. Das Bundesverbraucherschutzministerium empfiehlt, sich bereits vor dem Kauf darüber zu informieren, wie der Händler es mit den Rücksende-Kosten handhabt.
Auch der Widerruf selbst ist künftig nicht mehr ganz so problemlos möglich. Genügte es bisher, die Ware einfach kommentarlos zurückzuschicken, so muss der Widerruf nun ausdrücklich erklärt werden. Das geht zwar auch mündlich oder am Telefon; weil der Kunde den Widerruf im Zweifelsfall beweisen muss, rät das Verbraucherschutzministerium aber "dringend", schriftlich zu widerrufen, also per E-Mail, Fax oder Brief.
Kommentarlose Rücksendung wird schwieriger
Die Händler müssen ihren Kunden im Internet oder im Warenpaket ein Widerrufsformular bereitstellen. "Legt man dieses der Rücksendung bei, ist der Widerruf wirksam", teilt die Verbraucherzentrale Bayern mit. Zalando aber will auch weiterhin die kommentarlose Rücksendung akzeptieren. "Daraus erkennen wir auch so, dass der Kunde offenbar widerrufen will", sagt eine Sprecherin.
Bei einem Kaufvertrag beträgt die Widerrufsfrist weiterhin 14 Tage. Sie beginnt von dem Moment an, in dem der Kunde die Ware erhält. Wird sie in mehreren Teilen geliefert, wie es beispielsweise bei einem mehrbändigen Lexikon üblich ist, so endet die Frist 14 Tage nach Erhalt der letzten Ware.
Geht es nicht um einen Kaufvertrag, sondern um einen Liefervertrag beispielsweise über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, beginnt die Widerrufsfrist bereits mit Vertragsschluss. Denn in diesem Fall geht es nicht um eine Ware, bei der der Kunde erst nach der Lieferung prüfen kann, ob sie ihm gefällt.
Online-Händler dürfen den Kunden keine Zusatzleistung mehr unterjubeln
In beiden Fällen beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist aber nur zu laufen, sofern der Kunde ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Dafür genügt es, dass die Belehrung auf der Internetseite des Händlers steht. Bei einer telefonischen Bestellung ist auch eine mündliche Belehrung erlaubt.
Fehlt die Belehrung oder ist sie falsch, konnten Kunden bislang zeitlich unbegrenzt widerrufen. Das ist künftig nicht mehr möglich. Selbst wenn der Kunde nicht über seine Widerrufsmöglichkeit belehrt wurde, endet die Frist für den Widerruf spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen.
"Neu ist, dass es Online-Händlern künftig verboten ist, für zusätzliche Leistungen wie beispielsweise eine Rücktrittsversicherung die ,Häkchen' bereits voreinzustellen", teilt die Verbraucherzentrale Bayern mit. In der Vergangenheit ist es häufig vorgekommen, dass Verbraucher solche Voreinstellungen übersehen haben - und erst am Ende des Bestellvorgangs merkten, dass sie viel teurer eingekauft haben, als sie es beabsichtigt hatten.