Neue Mindestlöhne festgezurrt:Weniger soll's nicht sein

Großwäschereien, Abfallwirtschaft und Bergbau-Spezialdienste: Für Mitarbeiter dieser Branchen ist Lohndumping künftig tabu, denn es gilt ein Mindestlohn. Weitere Berufsgruppen könnten schon bald nachziehen.

Arbeitgeber und Gewerkschaften haben den Weg für neue flächendeckende Mindestlöhne in mindestens drei Branchen mit etwa 170.000 Beschäftigten geebnet. Der mit Vertretern beider Seiten besetzte Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium verständigte sich auf neue Lohnuntergrenzen für die Abfallwirtschaft, industrielle Großwäschereien und Bergbau-Spezialdienste.

Wäscherei, ddp

Mitarbeiterin in einer Wäscherei: Auch für diese Branche gilt fortan ein Mindestlohn, der nicht unterschritten werden darf.

(Foto: Foto: ddp)

Zum ersten Mal werden damit Mindestlöhne über das nach jahrelangem Ringen von Union und SPD neugefasste Entsendegesetz eingeführt. In zwei weiteren Branchen - dem Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie in der beruflichen Aus- und Weiterbildung - liegt die Entscheidung beim Bundeskabinett. In diesen beiden Branchen mit etwa 210.000 Beschäftigten gab es im Tarifausschuss ein Patt.

Die Tarifpartner in der Abfallwirtschaft, für Großwäschereien und für Bergbau-Spezialdienste hatten eigene Mindestlohn-Tarifverträge ausgehandelt. Diese können nach der Zustimmung des Tarifausschusses nun von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Damit sind dann auch nicht tarifgebundene Unternehmen dieser Branchen an die Lohnuntergrenzen gebunden. Für die Abfallwirtschaft ist den Angaben zufolge zuvor noch eine formale Änderung erforderlich. Allerdings habe der Tarifausschuss den Mindestlöhnen schon zugestimmt.

Gesamtes Kabinett muss abstimmen

Anders sieht es aus für die Bereiche Weiterbildung sowie Wach- und Sicherheitsgewerbe. Hier ging die Entscheidung im Tarifausschuss den Angaben zufolge jeweils drei zu drei Stimmen aus. Diese Mindestlöhne sind damit nicht gescheitert. Scholz kann sie nun aber nicht aus eigener Kraft für allgemeinverbindlich erklären, sondern muss dafür die Zustimmung des gesamten Kabinetts einholen.

Die tariflich vereinbarten Mindestlöhne sind unterschiedlich hoch. In der Abfallwirtschaft müssen mindestens 8,02 Euro gezahlt werden. Für Bergbauspezialarbeiten gelten 11,17 Euro für einfache Tätigkeiten und 12,41 Euro für Facharbeiter als Mindestlohn. In industriellen Großwäschereien wird ein Mindestentgelt pro Monat von 1480,74 Euro im Westen und 1393,74 Euro im Osten festgelegt. In der Weiterbildung sollen Mindestlöhne von 7,60 bis zu 12,28 Euro gelten. Im Wach- und Sicherheitsgewerbe reichen sie von 6,00 Euro bis 8,32 Euro pro Stunde.

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