Neue Kosten für Arbeitnehmer:Firmen wollen Unfallschutz nicht mehr bezahlen

Für Versicherungen gegen Unfälle auf dem Weg zur Arbeit zahlen derzeit noch die Arbeitsgeber. Jetzt wollen sie diese Kosten auf die Millionen Beschäftigten abwälzen. Auch lebenslange Unfallrenten soll es nach dem Willen von Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt in Zukunft nicht mehr geben.

Von Norbert Sturm

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) kündigte dazu für diesen Mittwoch Reformvorschläge an. Die Berufsgenossenschaften glauben nicht, dass diese Änderungen zu echten Einsparungen führen würden.

Durch eine Reform der Unfallversicherung wollen die Wirtschaftsverbände in erster Linie Kosten sparen. Die Berufsgenossenschaften, welche die Unfallversicherung tragen, sind für Arbeitnehmer beitragsfrei und werden allein von den Arbeitgebern finanziert.

Firmen zahlen dafür jährlich durchschnittlich 1,35 Prozent ihrer Bruttolohnsumme. Einzelne Berufsgenossenschaften - etwa der Bauwirtschaft - verlangen bis zu sieben Prozent.

Das ist der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) zu viel. BDA-Präsident Hundt schlägt deshalb vor, die bei den Berufsgenossenschaften jährlich mit mehr als eine Milliarde Euro zu Buch schlagenden Kosten für Unfälle, die sich auf dem Arbeitsweg ereignen, aus dem Katalog der gesetzlichen Leistungen herauszunehmen.

Bundesrat für Begrenzung

Zur Begründung heißt es, diese Risiken könnten vom Arbeitgeber nicht beeinflusst und müssten deshalb individuell abgesichert werden. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag teilt diese Ansicht und will an diesem Mittwoch Änderungsvorschläge vorlegen.

Die Wirtschaftsverbände können sich bei ihren Vorschlägen auch auf eine Initiative des Bundesrats vom 23.Mai 2003 berufen, der ähnliche Änderungen für das einschlägige Siebte Sozialgesetzbuch gefordert hat.

Begründet wurde dies damals mit der Gefahr von Arbeitsplatzexporten ins Ausland. Eine Konzentrierung der gesetzlichen Unfallversicherung auf das langfristig Finanzierbare sei nötig, um deutsche Arbeitsplätze wettbewerbsfähig zu machen, hieß es. Die Länderkammer sprach sich auch für eine zeitliche Begrenzung der Unfallrenten auf das 65. Lebensjahr aus. Unfallrenten werden bei Unfällen auf dem Arbeitsweg oder am Arbeitsplatz gezahlt, und zwar bis zum Lebensende. Arbeitgeber kritisieren das als Überversorgung.

Die Berufsgenossenschaften zahlen bei voller Berufsunfähigkeit infolge von Arbeitsunfällen zwei Drittel des letzten Jahresbruttolohns. Die gesetzlichen Rententräger, die vom 65. Lebensjahr an einspringen sollen, höchstens 50 Prozent.

Allgemeine Rente statt Unfallrente

Aus Einspargründen sollen Unfallrenten bei Erreichen der Altersgrenze von der allgemeinen Rente abgelöst werden. Das wäre für Leistungsempfänger mit erheblichen Einbußen verbunden. Die Unfallrente kann um bis zu einem Drittel höher liegen als das gesetzliche Altersruhegeld.

Die Arbeitgeber versprechen sich von einer privaten Absicherung der Wegeunfälle und den zeitlich begrenzten Rentenzahlungen Einsparungen in Milliardenhöhe. Die Berufsgenossenschaften sehen das anders. Geschäftsführer Joachim Breuer vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften geht davon aus, dass Wegeunfälle künftig von den Krankenkassen bezahlt werden.

Die müssten dann aber ihrerseits Beiträge erhöhen, um die zusätzlichen Belastungen aufzufangen, sagte Breuer der Süddeutschen Zeitung. Da die Krankenkassenbeiträge aber von den Arbeitgebern zur Hälfte mitgetragen werden, sei deren Sparerfolg auf den anteiligen Zusatzbeitrag der Arbeitnehmer begrenzt. Ob das den politischen Aufwand lohne, sei fraglich, meinen andere Experten.

Geringeres Risiko

Gering ist laut Breuer auch der Spareffekt durch eine Befristung der Unfallrenten. Die Genossenschaften müssten für ihre Leistungsempfänger zusätzlich einen Rentenversicherungsbeitrag zahlen, weil sonst kein Anspruch auf das allgemeine Altersruhegeld entstehe.

Das aber würde Einsparerfolge zunichte machen. Breuer ist gleichwohl zu Reformen bereit. Die 35 Berufsgenossenschaften sollen nächstes Jahr durch Fusion der acht Bau-Kassen auf 27 reduziert werden. Das spart Verwaltungskosten. Von den neun Milliarden Euro Einnahmen werden sieben Milliarden für Leistungen ausgegeben, die restlichen zwei Milliarden für Verwaltung und Rückstellungen.

Der Durchschnittsbeitrag der Berufsgenossenschaften ist heute mit 1,35 Prozent der Bruttolohnsumme niedriger als vor vierzig Jahren. Damals wurden 1,5 Prozent abgeführt. Zuletzt ist der Beitragssatz wegen zunehmender Arbeitslosigkeit und des damit verbundenen Rückganges beitragspflichtiger Entgelte wieder etwas gestiegen.

Andererseits ist das Unfallrisiko zurückgegangen. Es wurden im vergangenen Jahr pro tausend Vollarbeitsplätze nur noch 29,4 Arbeitsunfälle verzeichnet. Im Jahr davor waren es noch 32,4. Die absolute Zahl der Versicherungsfälle ist 2003 um 10,5 Prozent auf 871145 geschrumpft.

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