Neue Gesetze und Regeln:Wer 2015 profitiert und wer verliert

Jahreswechsel 2014/2015

Der Jahreswechsel bringt viele Veränderungen für Verbraucher.

(Foto: dpa)
  • Im neuen Jahr treten etliche Gesetzesänderungen in Kraft.
  • Veränderungen gibt es zum Beispiel bei der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Die Mietpreisbremse wird eingeführt und Makler müssen von demjenigen bezahlt werden, der sie beauftragt.

Von G. Bohsem, H. Fromme, C. Hulverscheidt, D. Kuhr, T. Öchsner, S. Radomsky, J. Willmroth

Über Nacht wird alles anders. Nichts soll mehr so sein, wie es war. Nie wieder rauchen, mehr Sport, gesündere Ernährung. Besonders beliebt für solch radikale Brüche: die Silvesternacht. Was aus den meisten dieser hehren Vorsätze wird, ist allerdings leidlich bekannt. Deutlich konsequenter als der durchschnittliche Bürger ist da der Gesetzgeber. Hat er sich zu einer Entscheidung durchgerungen, wird sie auch durchgezogen. Und für 2015 hat er sich vieles vorgenommen.

Arbeit und Soziales

Jahrelang haben die Gewerkschaften gekämpft, jetzt kommt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. 3,7 Millionen Menschen werden davon im neuen Jahr erstmals profitieren - sofern keiner arbeitslos wird. Die neue Untergrenze gilt zunächst bis Ende 2016, dann soll die erste Erhöhung kommen. Ausnahmen gibt es nur für frühere Langzeitarbeitslose, Praktikanten oder Auszubildende. Abweichungen nach unten sind außerdem in einer dreijährigen Übergangszeit in Jobs erlaubt, für die ein allgemein verbindlicher Branchenmindestlohn etwas anderes regelt.

Auch die mehr als sechs Millionen Hartz-IV-Empfänger bekommen mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 391 auf 399 Euro monatlich. Leben zwei Hilfe-Bezieher zusammen, erhalten sie je 360 statt 353 Euro. Für Kinder zahlt der Staat je nach Alter zwischen 234 und 302 Euro.

Zugleich sinkt der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung von 18,9 auf 18,7 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens. Die Bemessungsgrenze, bis zu der Beiträge eingezogen werden, steigt allerdings: für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen um 100 auf 6050 Euro monatlich, im Osten um 200 auf 5200 Euro.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt ab Januar um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent. Wer kein Kind hat, muss 2,6 Prozent zahlen. Mit dem Aufschlag soll die erste Stufe der großen Pflegereform finanziert werden, die zeitgleich in Kraft tritt. Damit werden alle Leistungen der Pflegeversicherung um vier Prozent angehoben, um die Preissteigerungen der vergangenen Jahre zu berücksichtigen. Demenzkranke erhalten zudem mehr als bislang und Angehörige sollen die Pflegeleistungen besser kombinieren können.

Wenn Eltern schon früher wieder in den Job einsteigen und in Teilzeit arbeiten wollen, bekommen sie dafür künftig länger Elterngeld. Bisher gab es die Leistung für bis zu 14 Monate, nun soll es bei reduzierter Stundenzahl laut Familienministerium statt eines Elterngeld-Monats zwei Elterngeld-Plus-Monate geben. Außerdem kann die Elternzeit flexibler gestaltet werden, weil nun zwei Jahre mit Zustimmung des Arbeitgebers auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Lebensjahr eines Kindes übertragen werden können.

Steuern

Die hoch verschuldeten Länder Nordrhein-Westfalen und das Saarland drehen zum Jahreswechsel kräftig an der Steuerschraube: Wer dort ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss von Januar an 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer zahlen - das sind anderthalb (NRW) beziehungsweise ein Prozentpunkt (Saarland) mehr als bisher. An Rhein und Ruhr steigt die Steuerbelastung beim Kauf einer Immobilie für 300 000 Euro von 15 000 auf 19 500 Euro. Gemeinsam mit Schleswig-Holstein liegen beide Länder damit künftig bundesweit an der Spitze. Zum Vergleich: Bayern und Sachsen verlangen gerade einmal 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer.

Wenn sich Steuerhinterzieher - ob aus Reue oder Angst - stellen, haben sie es ab Januar schwerer, ungeschoren davonzukommen. Zwar honoriert der Fiskus auch künftig, wenn sich ein Delinquent selbst anzeigt - straffrei bleibt er aber nur, wenn die verschwiegene Steuerschuld unter 25 000 Euro liegt. Bisher lag das Limit bei 50 000 Euro. Oberhalb von 25 000 Euro werden nun zehn Prozent Strafzuschlag fällig, ab 100 000 Euro sind es 15 und ab einer Million 20 Prozent. Zudem muss der Steuerhinterzieher rückwirkend für zehn statt fünf Jahre reinen Tisch machen.

Unklar ist dagegen weiterhin, wie der Fiskus mit einer ganzen Reihe von Kosten umgehen muss, etwa den Anwaltsgebühren bei einer Scheidung oder den Auslagen für eine Erstausbildung. Im letzteren Fall werden die gesetzlichen Kriterien zum Januar sogar verschärft. Trotzdem sollten Auszubildende und Studenten die Kosten der Erstausbildung oder des Erststudiums geltend machen - und dann gegen den zu erwartenden ablehnenden Steuerbescheid Widerspruch einlegen. Denn womöglich hilft ihnen das Bundesverfassungsgericht, das sich derzeit mit dieser Frage befasst.

Standardbriefe kosten künftig 62 Cent

Neue Gesetze und Regeln: Illustration: Stefan Dimitrov

Illustration: Stefan Dimitrov

Haushalt und Verbraucher

Der Preis für Neuvermietungen in bestimmten Gebieten soll 2015 gedeckelt werden: auf höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Davon ausgenommen wären nur Neubauten und die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Zudem soll die Mietpreisbremse nur in bestimmten Gebieten gelten. Welche das sind, können die Länder für jeweils höchstens fünf Jahre festlegen. Noch aber muss das Gesetz durch Bundestag und Bundesrat. Es soll aber noch im Lauf des Jahres in Kraft treten. Außerdem soll künftig stets derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat - in den meisten Fällen also der Vermieter.

In der neuen Bleibe könnten dann auch die Nebenkosten geringer ausfallen. Denn zum ersten Mal seit der Einführung 2003 sinkt die EEG-Umlage - wenn auch in der Summe von Umlagen, Steuern und Abgaben um nur 0,15 Cent pro Kilowattstunde. Wegen regionaler Unterschiede bei der Zusammensetzung der Preise schrumpft die Rechnung zudem nicht überall gleichermaßen, mancherorts auch gar nicht. Es gilt also mehr denn je: Wem sein Versorger jetzt keine Preissenkung ankündigt, der sollte über einen Anbieterwechsel nachdenken.

Liegt die neue Wohnung in einer fremden Stadt, kann man sich zudem künftig den Wechsel seines Auto-Kennzeichens sparen. Die Versicherung muss aber trotzdem über den Umzug informiert werden, da die Tarife weiterhin auch vom Wohnort abhängen. Für Verbandskästen gilt ab dem Jahreswechsel zudem die geänderte Norm DIN 13164. Das heißt unter anderem, dass sie zwei Feuchttücher zur Hautreinigung und ein 14-teiliges Pflaster-Set beinhalten müssen. Alte Verbandskästen müssen aber nicht getauscht werden, solange das Ablaufdatum noch nicht überschritten ist. Die gerade vom Kabinett beschlossene Pkw-Maut trifft die Autofahrer noch nicht. Sie soll frühestens 2016 kommen.

Wer Briefe in die alte Heimat schickt, muss sich mit dem Jahreswechsel zudem auf ein neues Porto einstellen: So kostet ein Standard-Brief mit einem Gewicht bis zu 20 Gramm künftig 62 statt 60 Cent. Vielschreiber kommen dagegen günstiger davon: Der sogenannte Kompaktbrief mit bis zu 50 Gramm muss nun nur noch mit 85 statt bisher 90 Cent frankiert werden.

Etwas mehr fürs Geld gibt es bereits seit Mitte Dezember auch bei Lebensmitteln - zumindest was die Infos auf der Verpackung angeht. Hier müssen nun 14 besonders allergene Stoffe in der Zutatenliste hervorgehoben und "gut lesbar" platziert werden. Gleiches gilt für lose Ware, etwa für Brötchen oder Kantinenessen. Dabei reicht es aber, wenn der Verkäufer erst auf Nachfrage informiert. Neu auch: Bei Lebensmittelimitaten müssen die Ersatzstoffe künftig in der Nähe des Produktnamens stehen. Und Energydrinks bekommen neue Warnhinweise.

Das Etikett von verpacktem Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch muss von April an verraten, in welchem Land das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde. Ist das liebe Vieh im gleichen Land geboren, aufgezogen und geschlachtet, reicht "Ursprung: Land". Für Hackfleisch genügt weiter der Hinweis "aufgezogen und geschlachtet in der EU". Davon unberührt bleibt unverpacktes Fleisch. Eine Prise Gewürz reicht zudem, damit Fleisch als "verarbeitet" gilt - und die Pflicht zur Herkunftsbezeichnung entfällt.

Schwarzfahren wird teurer

Geld und Versicherungen

Vom 1. Januar an dürfen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Beitrag wieder selbst festlegen. In der Regel wird es beim derzeit gültigen Satz von 15,5 Prozent des Bruttolohns bleiben, doch gehen einige Kassen auch darunter. So hat die Techniker Kasse beispielsweise einen Beitragssatz von 15,4 Prozent beschlossen, die AOK Plus und die AOK-Thüringen verlangen sogar nur 14,9 Prozent. Günstig ist auch die HKK mit 15 Prozent. Für Arbeitnehmer mit einem Jahresbrutto von über 53 550 Euro dürfte es aber meist trotzdem nicht billiger werden. Denn ab Januar steigt die Grenze, bis zu der an die Krankenkasse gezahlt werden muss, auf 54 900 Euro.

Für neue Lebensversicherungen wird mit dem Jahreswechsel weniger Rendite garantiert: Statt 1,75 Prozent dürfen die Anbieter nun höchstens 1,25 Prozent Verzinsung des Sparanteils für die Gesamtlaufzeit des Vertrags zusagen. Das hat das Finanzministerium festgelegt. Erfreulich für Neukunden ist dagegen, dass die Höchstbelastung durch sogenannte Abschlusskosten - vor allem Provisionen - per Gesetz von vier auf 2,5 Prozent der insgesamt zu zahlenden Beiträge sinkt. Vor allem bei frühzeitigen Kündigungen senkt das den Verlust. Zudem müssen Anbieter künftig die Effektivkostenquote nennen, also den Prozentsatz, um den der Ertrag durch die Kosten gemindert wird. Verbraucherschützer monieren allerdings, dass die Zahl nur für Kunden interessant ist, die ihre Police durchhalten. Rund die Hälfte wird aber vorzeitig gekündigt.

Sparer und Anleger können künftig auch bei größeren Streitigkeiten mit ihrer Bank ohne Gericht zu ihrem Geld kommen. Von Januar an gilt für das Schlichtungsverfahren der privaten Banken ein verdoppelter bindender Streitwert von 10 000 Euro. Das heißt, die Kreditinstitute sind bis zu diesem Streitwert an die Entscheidung des Ombudsmannes gebunden.

Kaum Einfluss für die meisten Sparer dürfte dagegen der geringere Schutz für Spareinlagen bei privaten Banken haben. Hier sinkt die Sicherungsgrenze für Guthaben 2015 von 30 auf 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals. Allerdings sind Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten sowie Sparbriefe in der EU bis zu 100 000 Euro im Pleitefall durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Erst danach greift der Fonds der Privatbanken. Für Kunden von Sparkassen und Genossenschaftsbanken ändert sich nichts.

Was sonst noch?

Wer in Straßenbahn, Bus, S- oder U-Bahn ohne Ticket erwischt wird, muss künftig 60 Euro Strafe zahlen. Bislang lag das "erhöhte Beförderungsentgelt" bei 40 Euro. Das neue Bußgeld tritt frühestens im Frühjahr in Kraft. Günstiger werden dagegen Fernsehen und Radio. Zum 1. April soll der monatliche Beitrag, der seit 2013 nicht mehr geräteabhängig, sondern von jedem Haushalt erhoben wird, um 48 Cent im Monat auf dann 17,50 Euro sinken. Dieser Satz soll dann bis Ende 2016 konstant bleiben. Noch müssen die Länder die Senkung aber in Gesetze packen.

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