Dieses Geschenk sollte der Industrie die Energiewende schmackhafter machen: Die schwarz-gelbe Bundesregierung gewährte Großkonzernen einen Rabatt bei den Stromkosten. Unternehmen, die viel Energie verbrauchen, wurden von den Netzentgelten befreit. Die Ausnahme wurde als "Mitternachts-Paragraf" bekannt, weil sie in den Verhandlungen im Jahr 2011 erst kurz vor Schluss aufgenommen wurde.
Ob dieser Rabatt für Großkonzerne rechtmäßig ist, daran gab es von Anfang an Zweifel. Nun hat die EU-Kommission festgestellt: Die Ausnahme für Netzentgelte war eine illegale Beihilfe. Die Konzerne müssen das Geld zurückzahlen. Schätzungen der EU-Kommission zufolge geht es für das Jahr 2012 insgesamt um rund 300 Millionen Euro. Einzelne Industriekonzerne haben jährlich zweistellige Millionensummen durch den Rabatt gespart.
Nach dem Beschluss muss Deutschland jetzt die betroffenen Unternehmen und deren in den Jahren 2012 und 2013 verursachte Netzkosten ermitteln und zurückfordern. Staatliche Beihilfen sind verboten, wenn sie den Wettbewerb in der EU unfair verzerren. Gegen die Entscheidung der EU-Kommission kann Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben werden.