Israel:Viele Flüge in den Nahen Osten gestrichen – was Kunden wissen müssen

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Lufthansa hat ihren Flugverkehr bis kommenden Dienstag nach Tel-Aviv, Beirut, Teheran, Amman und Erbil eingestellt. (Foto: KIRILL KUDRYAVTSEV/AFP)

Fluggesellschaften wie die Lufthansa oder Easyjet reagieren erneut auf die Lage in Israel. Welche Ansprüche nun gelten und wer noch in die Region fliegt.

Von Simon Schoo

Die Sicherheitslage im Nahen Osten ist derzeit noch angespannter als in den vergangenen Monaten ohnehin schon. Möglicherweise droht sogar ein offener Krieg zwischen Israel und Iran. Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung für Israel, die palästinensischen Gebiete, Libanon und Iran herausgegeben. Auch Fluggesellschaften reagieren auf die Gefahr. Mehrere Fluglinien haben angekündigt, die Länder in der Region von Deutschland aus nicht mehr direkt anzufliegen. Eine Übersicht.

Die Lufthansa und ihre Tochter-Airlines stellen die Verbindungen nach Tel Aviv, Beirut, Teheran sowie ins jordanische Amman und irakische Erbil bis kommenden Dienstag ein. Bis dahin werde auch der Luftraum über Iran und Irak nicht genutzt. Reisenden, die über Tickets mit Flügen bis einschließlich 20. August verfügen, bietet Lufthansa kostenlose Umbuchungen und Stornierungen an. Zur Lufthansa-Gruppe gehören zusätzlich zur Kern-Airline noch Swiss, Austrian, Brussels Airlines und Eurowings. Die Aussetzung der Flüge betrifft auch den Frachtverkehr.

Easyjet geht einen noch drastischeren Schritt. Flüge nach Israel nimmt das Unternehmen wohl erst im Frühjahr 2025 wieder auf. Im April hatte die britische Fluggesellschaft bereits angekündigt, Israel bis Ende Oktober aus dem Flugplan zu nehmen. Nun wurde diese Maßnahme um fünf Monate verlängert, erst für März lassen sich auf der Online-Seite wieder Flüge nach Tel Aviv buchen.

Die polnische Fluggesellschaft LOT fliegt von Deutschland aus bis kommenden Montag nicht nach Israel, von Warschau aus aber weiterhin. Die spanische Fluggesellschaft Air Europa setzt die Flüge bis einschließlich Freitag aus, die italienische Fluggesellschaft ITA bis zum 10. August.

Viele Fluggesellschaften haben schon Rückerstattungen angekündigt. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Laut EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Kunden der Airlines Anspruch auf Unterstützung, Betreuung und eine Ausgleichsleistung, wenn der Flug abgesagt wird. Kommt die Annullierung bereits Wochen vorher, hat der Passagier prinzipiell die Wahl: Den Ticketpreis erstatten lassen oder auf einen anderen Flug umbuchen lassen. Bei einer Umbuchung muss man das Angebot, das die Airline macht, allerdings nicht annehmen. Fluggäste können eigenständig nach einer anderen Verbindung schauen und diese bei der Fluggesellschaft einfordern. Sogar Verbindungen anderer Anbieter sind möglich, wenn auch schwieriger durchzusetzen.

Wird der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert, hat man Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung. Bei mittellangen Flugstrecken, wie zu den Zielen in der Nahost-Region, sind das 400 Euro. Bei mehr als 3500 Kilometer Luftlinie liegt die Ausgleichszahlung bei 600 Euro. Allerdings besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn der Flug „aufgrund außergewöhnlicher Umstände“ entfällt. Zu diesen Umständen gehören auch Terrorwarnungen. Die Verbraucherzentralen in Deutschland bietet mit der „Flugärger“-App einen Service an, mit dem Passagiere ihre Entschädigungsansprüche berechnen können.

Trotz aller Annullierungen kann man weiterhin von Deutschland nach Israel reisen. Über Drittflughäfen ist dies mit den meisten Fluglinien weiterhin möglich, dazu gehören auch die griechische Aegean Airline, die israelische El Al Airline oder Air France.

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