Nachtflugverbote in Deutschland:Kurze Ruhezeiten für Flughafenanwohner

In Frankfurt ist jetzt von 23 Uhr an Schluss. Doch anderswo darf nachts weiterhin geflogen werden. In München ist nur eine bestimmte Anzahl von Maschinen erlaubt, in Düsseldorf dürfen nur Propellerflugzeuge starten, in Köln bald vielleicht nur noch Frachter - Nachtflüge sind an den deutschen Flughäfen höchst unterschiedlich geregelt. Ein Überblick.

Auf dem Frankfurter Flughafen sind Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr künftig verboten. Das hat das Verwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Ausnahmen, die die hessische Landesregierung genehmigt hatte, erklärte das Gericht für unrechtmäßig. Auch wenn Flughafenbetreiber und Luftfahrtindustrie vor wirtschftlichen Schäden warnen, die große wirtschaftliche Bedeutung eines Flughafens sei kein Argument für Starts und Landungen zur Nachtzeit, argumentierten die Richter. Damit werden die Anwohner in der Rhein-Main-Region zumindest nachts vom Fluglärm verschont.

Doch wie sieht es in München, Hamburg, Berlin oder Stuttgart aus? Wie lange und unter welchen Bedingungen gestartet und gelandet werden darf, ist auf den deutschen Flughäfen sehr unterschiedlich. Ein Überblick über die Regelungen an den größten Standorten.

[] München

Der Münchner Flughafen liegt im Erdinger Moos - mehr als 35 Kilometer von der Stadt entfernt. Anwohner protestieren seit Jahren gegen den Flughafen, vor allem wegen der geplanten dritten Landebahn, aber auch wegen des Fluglärms. Zwar gilt im Grunde in München ein Nachtflugverbot. Allerdings sind zahlreiche Ausnahmen zugelassen - und die Regelungen dafür sind sehr kompliziert und schwierig nachzuvollziehen.

Zwischen 24 bis 5 Uhr dürfen in der Regel keine Starts und Landungen stattfinden. Ausnahmen sind die Nachtluftpost, Vermessungsflüge der Deutschen Flugsicherung oder Notfälle. Darüberhinaus kann das bayerische Wirtschaftsministerium Ausnahmen in begründeten Einzelfällen gestatten.

Die Nachtruhe wird ein wenig ausgedehnt, indem in den Randzeiten nur mit Auflagen geflogen werden kann. Soll eine Maschine von 22 bis 24 Uhr oder von 5 bis 6 Uhr fliegen, muss sie in der sogenannten Bonusliste des Bundesverkehrsministeriums aufgeführt sein, in der das Ministerium leisere Flugzeugtypen aufzählt. Ausgenommen sind Verspätungen. Ein Kontingent von bis zu 28 Starts und Landungen ist in der Randzeit planmäßig möglich. Dazu können Flugzeuge kommen, die in München gewartet werden oder deren Lautstärke unter einem gewissen Wert liegt. Welche Maschinen leise genug sind, ist in der sogenannten München-Liste festgelegt.

Alle Nachtflüge in München werden registriert und ihre Lautstärke addiert. Ist das sogenannte Jahres-Lärmvolumen ausgeschöpft, darf keine Maschine mehr nachts fliegen.

[] Düsseldorf

Der Flughafen Düsseldorf ist nach Frankfurt und München mit mehr als 20 Millionen Passagieren im Jahr der drittgrößte deutsche Flughafen. Hier gilt bisher zwischen 24 und 5 Uhr eine Flugpause, allerdings nicht für Propellermaschinen, die leichter als neun Tonnen sind. Zwischen 22 und 23 dürfen Flugbewegungen stattfinden, allerdings nur Landungen. Die sind auch noch nach 23 Uhr möglich, wenn die Maschine verspätet ist, oder vor 6 Uhr, wenn das Flugzeug Düsseldorf außerplanmäßig früher erreicht.

[] Hamburg

Der Flughafen der Hansestadt liegt recht nah an der Innenstadt. Dementsprechend nennt die Verwaltung in Hamburg ihre eigene Regelung "restriktiv", vor allem in Bezug auf die Ausnahmegenehmigungen. Regulär gilt ein Nachtflugverbot von 23 bis 6 Uhr. Besonders laute Flugzeuge dürfen nur zwischen 7 und 20 Uhr starten und bis 21 Uhr landen. Verspätete reguläre Flieger dürfen noch bis Mitternacht ohne Ausnahmegenehmigung starten und landen. Die Flugzeugbetreiber müssen einen Aufschlag von 100 Prozent zahlen, wenn sie zwischen 22 und 23 Uhr landen oder starten, ab 23 Uhr sind es 200 Prozent. Im Jahr 2011 hat Hamburg 27 Ausnahmen genehmigt, im Jahr davor waren es noch 149 (PDF-Datei). Stationen unter den Flugschneisen messen den Lärmpegel, die Ergebnisse stellt der Flughafen ins Internet.

[] Berlin

Für Berlin-Schönefeld, wo im Juni der neue Großflughafen Berlin-Brandenburg (BBI) International in Betrieb gehen soll, gibt es ebenfalls ein Nachtflugverbot. Zwischen 24 und 5 Uhr dürfen keinen Maschinen starten und landen. Ausnahmen gibt es nur für Post- und Regierungsflieger sowie für Notfälle. In den sogenannten Tagesrandstunden zwischen 22 und 24 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr morgens sind allerdings durchschnittlich 77 Starts und Landungen erlaubt, 46 davon müssen zwischen 22.00 und 23.00 Uhr liegen. Das hatte das Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2011 entscheiden. "Wir haben schon einen sehr anwohnerfreundlichen Kompromiss", sagt Flughafensprecher Ralf Kunkel. Zumal der zweite Berliner Flughafen Tegel, der näher an der Innenstadt liegt, mit der Eröffnung von BBI im Juni schließen soll.

[] Stuttgart

Auf dem Stuttgarter Flughafen gilt eigentlich zwischen 23 und 6 Uhr ein Flugverbot, von dem nur die Luftpost ausgenommen ist. Allerdings dürfen zwischen 23 und 24 Uhr Landungen stattfinden.

[] Köln

Der Flughafen Köln/Bonn ist für den Frachtverkehr von großer Bedeutung, denn hier werden zahlreiche Nachtflüge abwickelt. Eine generelles Verbot gibt es bisher dort nicht. Doch die rot-grüne Regierung könnte noch vor der Landtagswahl am 13. Mai ein Nachtflugverbot angehen. Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidenten Hannelore Kraft kündigte im Kölner Stadt-Anzeiger eine schnelle Entscheidung an: "Das Verfahren zur Einführung einer nächtlichen Kernruhezeit von 24 bis 5 Uhr steht unmittelbar vor dem Abschluss." Allerdings gelte das nur für Passagierflugzeuge. "Der Frachtflug steht für uns nicht zur Disposition", sagte Kraft. Hier setze man auf den Einsatz neuer, leiserer Flugzeuge.

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