Kunstwerke: Wer Kunst erbt hat Glück. Dank einer Sonderregelung im Erbschaftsteuergesetz können hier 60 bis 100 Prozent der Erbschaftsteuer gespart werden. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: 60 Prozent steuerfrei ist das Erbe, wenn das Werk erhaltungswürdig ist und der Forschung oder Bildung zur Verfügung gestellt wird. Da die meisten Museen begrenzte Ausstellungsflächen haben, genügt meist eine schriftliche Verpflichtung, das Werk auf Anfrage einem Museum auszuleihen.
Nachlass:Bankrott durch Papas Aktien
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Kunst, Aktien, Schulden - beim Nachlass gibt es einige Sonderfälle. Dazu gehören auch E-Mail-Konten.
Von Marlene Thiele
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