Süddeutsche Zeitung

Menschenrechte:Blick in die Lieferkette

Nach langem Streit verständigt sich die Regierung auf ein Gesetz: Es soll Unternehmen auf mehr Sorgfalt bei ihren Zulieferern verpflichten - und könnte für sie teuer werden.

Von Michael Bauchmüller und Caspar Dohmen, Berlin

Die Kraft des Teebeutels hat Gerd Müller schon vor einiger Zeit erkannt. Am Kabinettstisch hat er mit seiner Hilfe mal erklärt, wie klein Deutschland im Vergleich zum Rest der Welt ist: teebeutelgroß nur, im Vergleich zum Rest des Tisches. Und auch diesen Freitag hat der Entwicklungsminister einen Teebeutel in der Sakkotasche, er hat ihn wohl nach dem Frühstück eingesteckt. Vom Preis eines Teebeutels, sagt Müller, bleibe nur ein Cent dort, wo der Tee herkomme. Genau vor einem Jahr sei er auf einer Plantage im indischen Assam gewesen. "Und ich habe den Frauen versprochen: Ich werde euch nicht vergessen." Die Pflückerinnen, sie stehen am Anfang der Lieferkette. Und am Ende der Lieferkette soll sich demnächst etwas tun.

Die drei, die das ausgehandelt haben, stehen an diesem Freitag im Arbeitsministerium: Hausherr Hubertus Heil (SPD), Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und der CSU-Minister mit dem Teebeutel. Monatelang hatten sie über das so genannte Lieferkettengesetz gestritten, zuletzt nächtelang. Heil und Müller wollten es unbedingt durchsetzen, Altmaier fürchtete Kosten für die Wirtschaft. Am Ende steht ein Kompromiss.

Demnach müssen große deutsche Unternehmen künftig die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten bei ihren Zulieferern nachweisen, etwa auf das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit oder die Gewerkschaftsfreiheit. Und das nicht nur im eigenen Unternehmen und seinen Töchtern, sondern auch bei den direkten Zulieferern. Bei großen Unternehmen können das tausende Firmen sein. Gibt es Hinweise auf Menschenrechtsverstöße bei mittelbaren Zulieferern - etwa von Beschäftigten - müssen die deutschen Unternehmen dem nachgehen und auch für diesen Teil ihrer Lieferkette eine "Risikoanalyse" fertigen. Das könnte prinzipiell bei jeder Firma der Fall sein, die zum weiten Liefernetz des deutsche Auftraggebers gehört. Das Grundgesetz, sagt Heil, erkläre die Würde des Menschen für unantastbar. "Da steht nicht: Die Würde des deutschen Menschen ist unantastbar".

Altmaier hatte zuvor gewarnt, die neuen Auflagen könnten Unternehmen überfordern - gerade in der Corona-Krise. Die neuen Regeln sollen deshalb erst ab Anfang 2023 greifen, und auch nur für Firmen mit mehr als 3000 Beschäftigten. Davon gibt es rund 600. Ab 2024 gelten sie dann auch für Firmen mit mehr als 1000 Beschäftigten, weitere 2900 Unternehmen kommen so hinzu. Zum Vergleich: In Frankreich gilt das bislang weitestgehende Gesetz für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten erst ab einer Schwelle von 5000 Beschäftigten. "Insgesamt haben wir einen guten Kompromiss erzielt", sagt Altmaier. Zuletzt hatte die Kanzlerin noch etwas nachhelfen müssen.

Eine Bundesbehörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, soll kontrollieren, ob sich die Unternehmen an die Vorgaben halten. Bei Verstößen kann sie Bußgelder verhängen. Die genaue Höhe ist noch unklar. Zur Orientierung sagte Heil, es könnten wie bei anderen Gesetzen maximal zehn Prozent des Jahresumsatzes sein. Außerdem sollen Firmen bei Verstößen bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden können. Die drei Minister entschieden sich gegen eine erweiterte zivilrechtliche Haftung, wie sie viele Verfechter eines Lieferkettengesetzes gefordert hatten. Ursprünglich hatten auch Heil und Müller sie vorgesehen - doch an diesem Punkt setzte sich der Wirtschaftsminister durch. Unternehmen fürchten teure Klagen.

Allerdings sollen künftig Menschenrechtsgruppen und Gewerkschaften leichter im Namen von Betroffenen klagen können, wenn diese damit einverstanden sind. Die Idee einer solchen "Prozessstandschaft" habe Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) eingebracht, sagte Hubertus Heil. Dies sei "eine innovative Idee, die nun im Detail geprüft werden muss", sagt Cornelia Heydenreich von Germanwatch.

Das Gesetz sei ein "rein nationales Bestrafungsinstrument", so Kritiker

Der Streit aber währt fort, denn die Wirtschaft ist keineswegs glücklich. Viele Unternehmen werde der Kompromiss vor "große Herausforderungen stellen", warnt der Industrieverband BDI, die Chemieindustrie geißelt den nationalen Alleingang: Es drohe ein Flickenteppich in Europa. Und auch innerhalb der CDU ist das Gesetz umstritten. "Ich kann den Sinn dieses Vorhabens nicht erkennen", sagt etwa Joachim Pfeiffer, wirtschaftspolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Deutsche Unternehmen seien bekannt dafür, Arbeitsschutz und Menschenrechte zu achten. "Und anstatt dies entsprechend zu würdigen und zu fördern, errichten wir ein rein nationales Bestrafungsinstrument und sprechen deutschen Unternehmen damit quasi unser Misstrauen aus." Auch drohe mit dem simplen Verdacht eines Verstoßes künftig ein "Kesseltreiben gegen unsere Unternehmen".

Das Gesetz soll spätestens Mitte März durchs Kabinett und anschließend, vor der Sommerpause, durch den Bundestag. Die Debatten dürften interessant werden, und nicht umsonst verweist Altmaier am Freitag auf das so genannte Struck'sche Gesetz: Danach verlässt kein Gesetz den Bundestag so, wie es reinkommt.

Es hat aber auch viele Fürsprecher. Unions-Fraktionsvize Hermann Gröhe nennt die Einigung eine "gute Grundlage" für weitere Beratungen, der SPD-Entwicklungspolitiker Sascha Raabe spricht gar von einem Durchbruch "vergleichbar mit dem Einstieg in den Mindestlohn". Selbst die meisten Entwicklungsgruppen sind zufrieden. Ob allerdings die Teepflückerinnen in Assam jemals etwas davon mitbekommen, ist fraglich. Ihre Teebeutel aber, so viel steht fest, haben ihren Dienst getan.

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