Süddeutsche Zeitung

Nachbarschaftsstreit:Wenn Nachbarn kochen

Das Landgericht Essen erlaubt Kochen zu jeder Zeit.

Kochen, auch zu den unterschiedlichsten Zeiten, ist und bleibt in der Wohnung erlaubt. Das Landgericht Essen stuft die Mietminderung eines Nachbarn wegen "Geruchsbelästigung durch Kochgerüche" als unberechtigt ein.

Die Nachbarn fühlten sich "überfallen von Essensgerüchen, wenn sie auf der Terrasse Kaffee trinken wollten oder wenn sie am späten Vormittag bereits beim Aufstehen Kochgerüche wahrnehmen mussten".

Die Richter dazu wörtlich: "Dass Nachbarn zu den unterschiedlichsten Zeiten und jeweils nach ihrem Geschmack kochen, ist grundsätzlich zu dulden, auch wenn dies nicht unbedingt den Vorstellungen der anderen entspricht."

Aktenzeichen: Landgericht Essen 10 S 491/98.

(sueddeutsche.de/ Deutscher Mieterbund)

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