Nach Hackerangriff auf Gema:Schlag gegen mutmaßliche Anonymous-Mitglieder

Das Bundeskriminalamt hat Wohnungen mutmaßlicher Mitglieder und Mitläufer des Hacker-Kollektivs Anonymous durchsuchen lassen. Insgesamt verdächtigt das BKA 106 Personen, darunter viele Jugendliche. Sie sollen im Dezember an einer Attacke auf den Server des deutschen Musikrechteverwerters Gema beteiligt gewesen sein.

Johannes Kuhn

Es ist die erste Aktion dieser Art in Deutschland: In einer koordinierten Aktion hat das Bundeskriminalamt bundesweit mehrere Wohnungen von Mitgliedern und Sympathisanten des Hackerkollektivs Anonymous durchsucht. Ermittelt wird laut der federführenden Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen insgesamt 106 Beschuldigte wegen Teilnahme an einer Attacke auf die Server der deutschen Musikrechteverwertung Gema.

Der Schwerpunkt der Aktion soll mit 33 Fällen in Nordrhein-Westfalen gelegen haben, 18 weitere seien es in Baden-Württemberg gewesen, 15 in Berlin und zehn in Hessen. Bei den meisten Betroffenen soll es sich um Jugendliche und Heranwachsende handeln.

Im Dezember vergangenen Jahres hatten Internetnutzer im Namen von Anonymous zu einer Denial-of-Service-Attacke gegen die Gema-Webseite aufgerufen. Bei einer solchen Attacke werden die Server mit vielen Anfragen gleichzeitig bombardiert, um diese zum Zusammenbruch zu bringen. Die Gema ist bei vielen Internet-Nutzern wegen der Sperre von Musikstücken auf der Videoplattform YouTube unbeliebt.

Für die Attacke, die in der Szene gerne mit einer virtuellen Sitzblockade verglichen wird, stellten die unbekannten Initiatoren eine entsprechende Software bereit. Bei vielen der Beschuldigten dürfte es sich deshalb nicht um Hacker im klassischen Sinne, sondern um Mitläufer oder Sympathisanten handeln. Viele der Angreifer dürften nicht geahnt haben, dass ihr Anschluss über die Logserver der Gema und Auskünfte von Internet-Providern identifizierbar war.

Weil die Seite tatsächlich offline ging und Kunden und Mitarbeitern dadurch ein Schaden entstanden sei, sammelte die Gema, die bereits häufiger Opfer solcher Attacken wurde, die IP-Adressen und übergab sie den Ermittlungsbehörden. Die Betroffenen haben sich mit der Aktion womöglich der Computersabotage schuldig gemacht. Das Vergehen wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.

Derzeit wertet das BKA das beschlagnahmte Material aus. Sollte es zu Anklagen kommen, wären dies die ersten Verfahren gegen Aktivisten aus dem Anonymous-Umfeld in Deutschland. In den USA, Spanien, Großbritannien und Südamerika gingen die Behörden bereits häufiger gegen mutmaßliche Mitglieder des losen Kollektivs vor - dort ging es meist um Datendiebstahl.

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