Nach der Mobilcom-Pleite:Kein Schadensersatz in Milliardenhöhe

Das Urteil kam nicht überraschend: Das Landgericht Frankfurt hat die Schadensersatzforderung von Mobilcom-Gründer Schmid gegen die France Telecom abgewiesen.

Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid ist mit einer Klage auf Schadenersatz in Milliardenhöhe gegen den früheren Großaktionär France Télécom gescheitert. Das Frankfurter Landgericht wies die Klage am Mittwoch zurück.

Mobilcom-Geschäft; dpa

Mobilcom-Geschäft: Das Gericht entschied am Mittwoch gegen die Zahlung von 7,2 Milliarden Euro Schadenersatz.

(Foto: Foto: dpa)

Es seien "wirksame wechselseitige Verzichtserklärungen" über Ausgleichszahlungen im Fall möglicher Verluste zwischen Mobilcom und France Télécom abgegeben worden, begründete der Vorsitzende Richter der 4. Zivilkammer, Christoph Hefter.

Diese seien auch nicht wirksam angefochten worden. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden (Az.: 2-04 O 412/04).

Schmids Insolvenzverwalter forderte in dem Zivilprozess von France Télécom 7,2 Milliarden Euro Schadenersatz, weil der Konzern die Mobilcom-Pleite mitverursacht habe. Der französische Telekommunikationsriese war mit fast 30 Prozent lange Zeit Großaktionär von Mobilcom.

Im September 2002 zogen sich die Franzosen zurück, als sich Mobilcom gerade um den Aufbau eines eigenen UMTS-Netzes bemühte.

Die Lizenz für den neuen Mobilfunkstandard hatte das Unternehmen aus Büdelsdorf bei Rendsburg im Jahr 2000 für 8,43 Milliarden Euro vom Bund ersteigert.

"Wir werden Berufung einlegen"

Mobilcom geriet nach dem Rückzug von France Télécom an den Rand des Zusammenbruchs. Schmid, der es zwischenzeitlich unter die 100 reichsten Deutschen geschafft hatte, musste seinen Vorstandsposten aufgeben und rutschte später privat in die Insolvenz. Mobilcom ist mittlerweile mit der früheren Tochter freenet fusioniert.

Der Insolvenzverwalter von Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid, Jan Wilhelm, hat Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt angekündigt, die Schadenersatzklage gegen France Telecom abzuweisen.

"Wir werden Berufung einlegen, und zwar kurzfristig", sagte Wilhelm nach der Urteilsverkündung am Mittwoch in Frankfurt. Er sei von dem Urteil nicht überrascht gewesen, da der Richter bereits in der Anhörung seine Skepsis über einen Erfolg der Klage angedeutet habe.

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