Süddeutsche Zeitung

Vorsorge gegen Geldwäsche:Behörden verlieren die Geduld - und stellen N26 bloß

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Von Jan Willmroth, Frankfurt

Als das Jahr gerade erst begonnen hatte, ließ sich N26 noch feiern als eine der erfolgreichsten Neugründungen der deutschen Unternehmensgeschichte. Eine moderne Privatkundenbank, erdacht in Berlin von zwei jungen Unternehmern, das Angebot konsequent auf Smartphones zugeschnitten, ausgestattet mit Hunderten Millionen Euro von Investoren: Mit 2,3 Milliarden Euro bewerten Geldgeber die Bank nach der jüngsten Finanzierungsrunde im Januar, nicht zuletzt die Allianz, die als Ankeraktionär eingestiegen war. Kurz darauf aber häuften sich die Probleme, mit einem mangelhaften Kundenservice, aber auch - und das ist weitaus gravierender - mit Mängeln in der Geldwäscheprävention.

Die Finanzaufsicht Bafin hat jetzt offensichtlich die Geduld mit N26 verloren. Am Mittwochnachmittag veröffentlichten die Aufseher eine Anordnung nach dem Geldwäschegesetz, womit die Behörde die Bank zwingt, "angemessene interne Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und allgemeine Sorgfaltspflichten einzuhalten". Das Institut müsse "Rückstände im EDV-Monitoring" abarbeiten, es müsse Prozessbeschreibungen und Arbeitsabläufe verschriftlichen und habe "eine vorgegebene Anzahl von Bestandskunden" neu zu identifizieren. Außerdem habe N26 eine angemessene personelle und technisch-organisatorische Ausstattung sicherzustellen, damit die Bank ihre geldwäscherechtlichen Pflichten einhalten kann.

"Wir nehmen diese Anordnung sehr ernst"

Das heißt im Umkehrschluss: Momentan kann die Bank das nicht. Mit der Anordnung greift die Bafin zu einer außergewöhnlichen Maßnahme. Laut Gesetz müssen die Aufseher veröffentlichen, was sie einem Unternehmen vorwerfen. N26 hat demnach offenbar Probleme mit dem sogenannten Transaktionsmonitoring. Banken dazu verpflichtet, den Geldverkehr über ihre Konten systematisch zu überwachen, Auffälligkeiten zu dokumentieren und mögliche Straftaten zu melden. Jederzeit muss überprüfbar sichergestellt sein, dass die Bank Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern weiß. Stellt die Bafin Mängel fest, gibt sie einem Institut in der Regel Zeit, diese zu beseitigen. Geschieht das nicht, folgt eine Anordnung - wie zuletzt im Fall der Deutschen Bank, wo die Bafin Ende September sogar einen Sonderbeauftragten ins Haus schickte, um die Geldwäscheprävention zu verbessern.

N26 reagierte am Mittwoch umgehend auf die Anordnung. "Wir nehmen diese Anordnung sehr ernst und haben schon im Vorfeld die notwendigen Maßnahmen und Fristen zur Umsetzung eng mit der Bafin abgestimmt", hieß es in einer Stellungnahme der Bank. Man sei sicher, die Vorgaben noch vor der von der Bafin gesetzten Frist umsetzen zu können. Unbearbeitete Fälle von Transaktionen, die in den Systemen der Bank als verdächtig aufgefallen seien, würden zügig abgearbeitet. Wo nötig, würden Kunden von neuem überprüft. Das Personal würde weiter aufgestockt.

Im April hatten Süddeutsche Zeitung und NDR berichtet, wie Kriminelle im Netz mit Kontoverbindungen handeln, über die Geld aus betrügerischen Online-Shops gewaschen wird. Dazu ködern vermeintliche Marktforschungsfirmen Verbraucher, die im Glauben, als Testkunden den Service zu testen, in Wirklichkeit Konten bei Online-Banken eröffnen. Mehrere Landeskriminalämter bestätigten Recherchen, wonach N26 bei den Betrügern besonders beliebt gewesen ist. Eine Liste mit fast 400 Konten, die offenbar Fake-Händler genutzt hatten, zeigte einen Ausschnitt aus dem florierenden Handel mit deutschen Girokonten im Internet. Mitunter hatte es mehrere Tage gedauert, bis N26 die fraglichen Konten sperrte. Wie viele Bestandskunden die Bank jetzt erneut überprüfen soll, blieb offen

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SZ vom 23.05.2019
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