Musterprozess in Bonn:US-Pensionsfonds verklagen Deutschland

Haben die Verantwortlichen in den komplexen Handelsketten den Überblick verloren oder gezielt getrickst? Banken und Broker hinter einigen Aktiendeals stehen im Verdacht, zu hohe Steuererstattungen zu fordern oder schon kassiert zu haben. Zwei US-Fonds pochen auf die Rechtmäßigkeit ihrer Forderungen - und verklagen die Bundesrepublik.

Von Klaus Ott

Die Klagen aus Amerika, die demnächst am Landgericht Bonn verhandelt werden, sind auf den ersten Blick keine besonders bedeutenden Fälle. Zwei US-Pensionsfonds wollen Schadensersatz von der Bundesrepublik Deutschland, weil der deutsche Fiskus Steuererstattungen bei Aktiengeschäften verzögere. Die Streitwerte betragen nach Angaben des Gerichts insgesamt rund 930.000 Euro, also nicht einmal ein Millionenbetrag. Prozesse dieser Größenordnung sind nichts Ungewöhnliches.

Allerweltsklagen also? Mitnichten!

In Bonn zeichnet sich vielmehr ein Musterprozess ab. Von seinem Ausgang könnte abhängen, ob der deutsche Fiskus bei bestimmten Aktiendeals Steuereinnahmen in großer Höhe wieder herausrücken muss - oder ob er viele Milliarden Euro an Kapitalertragsteuer zurückverlangen darf, weil der Staat bei den Aktiendeals ausgetrickst wurde. Es geht um das "Dividenden-Stripping". Dabei kaufen Unternehmen Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung auf und veräußern sie danach gleich wieder. Der Fiskus glaubt, bei solchen Geschäften von Banken und deren Partnern systematisch um große Summen betrogen worden zu sein.

Der angebliche Trick soll so funktioniert haben: Dividendenerlöse auf Aktien unterliegen der Kapitalertragsteuer. Diese Abgabe wird später mit anderen vom Fiskus kassierten Steuern verrechnet. Zu viel gezahlte Beträge werden von den Finanzbehörden gegen Vorlage einer Bescheinigung erstattet, die bestätigt, dass zuvor bei anderen Geschäften Kapitalertragsteuer abgeführt wurde.

Finanzbehörden verloren Überblick

Komplizierte Aktiendeals in kürzester Zeit über mehrere Stationen im In- und Ausland sollen dazu geführt haben, dass Banken und deren Partner mehr Bescheinigungen über gezahlte Kapitalertragsteuern ausstellten, als an den Fiskus überwiesen wurden. Die Finanzbehörden sollen den Überblick verloren und Steuern erstattet haben, die sie gar nicht kassiert hatten. Eine Gesetzeslücke, die das ermöglicht hat, wurde erst 2012 geschlossen.

Der Fiskus untersucht nach Angaben des Bundesfinanzministeriums mehrere Geschäfte dieser Art. Auch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen schwerer Steuerhinterziehung in einem großen Verfahren, das vor allem die Hypo-Vereinsbank (HVB) betrifft - und nebenbei auch das Schweizer Geldinstitut Sarasin. Nun wird am 12. Juni in Bonn erstmals öffentlich über Steuerrückerstattungen auf Aktiengeschäfte verhandelt: In dem Fall, in dem ebenfalls die Bank Sarasin vorkommt, wird formal um 930.000 Euro gestritten, letzten Endes geht es aber um 106 Millionen Euro.

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