Der Gesetzentwurf, so steht es schon auf der zweiten Seite, ist "Out". Nicht, dass er völlig daneben wäre, im Gegenteil. Nur verfolgt die Bundesregierung die "One in, one out"-Regel, nach der für jeden neuen bürokratischen Aufwand ein alter verschwinden soll. Und in dem Sinne, so konstatiert der Entwurf zur "Musterfeststellungsklage", stelle das neue Instrument ein "Out" dar. Hier wird nichts erschwert, sondern viel vereinfacht.
Musterfeststellungsklage:Zusammen sind sie stark
Das Bundeskabinett billigt den Entwurf der neuen Regelung. Verbraucher können damit ohne Risiko und hohe Kosten ihre Rechte durchsetzen.
Von Michael Bauchmüller, Berlin
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