MünsterKarstadt scheitert mit Antrag gegen 800-Quadratmeter-Regel

Die Aussenfassade des Oberverwaltungsgerichts in Münster.
Die Aussenfassade des Oberverwaltungsgerichts in Münster. (Foto: Guido Kirchner/dpa)

Der Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof muss auch weiterhin die Verkaufsfläche seiner Warenhäuser in Nordrhein-Westfalen auf 800 Quadratmeter beschränken....

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Münster (dpa/lnw) - Der Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof muss auch weiterhin die Verkaufsfläche seiner Warenhäuser in Nordrhein-Westfalen auf 800 Quadratmeter beschränken. Das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnte am Donnerstag einen Eilantrag ab, mit dem sich der Handelsriese gegen die vom Land NRW zur Bekämpfung der Corona-Krise angeordnete Begrenzung der Verkaufsfläche gewehrt hatte.

Es sei voraussichtlich nicht zu beanstanden, dass das Land durch die Beschränkung der Verkaufsfläche Kundenströme steuern und damit neue Infektionsketten reduziere wolle, befand das Gericht. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Nordrhein-Westfalen erlaubt die die Öffnung von Geschäften, wenn die Verkaufsfläche 800 Quadratmeter nicht überschreitet. Ausgenommen von der Flächenbegrenzung sind allerdings neben Lebensmittelläden ausdrücklich auch Buchhandlungen, Einrichtungshäuser, Babyfachmärkte und Verkaufsstellen des Kfz- und des Fahrradhandels. Dagegen hatte sich Galeria Karstadt Kaufhof gewehrt.

Das Oberverwaltungsgericht räumte ein, es sei gegenwärtig offen, ob es mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz sachlich gerechtfertigt sei, dass großflächige Einzelhandelsgeschäfte ihre Verkaufsfläche auf 800 qm reduzieren müssten, während andere nicht der Grundversorgung dienende Handelsgeschäfte auf gesamter Fläche öffnen dürften. Trotzdem sei bei der Bewertung der Folgen einer Eilentscheidung gegenwärtig nicht davon auszugehen, dass den wirtschaftlichen Belangen des Warenhauskonzerns ein deutlich größeres Gewicht zukomme, als den vom Land vorgetragenen Interessen des Gesundheitsschutzes.

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