MünsterBefreiung von der Bonpflicht? Anträge in NRW abgelehnt

Ein Bäcker hält in seiner Bäckerei einen Bon in der Hand, auf dem Backwaren verbucht sind.
Ein Bäcker hält in seiner Bäckerei einen Bon in der Hand, auf dem Backwaren verbucht sind. (Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild)

Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen haben bisher alle Anträge zur Befreiung von der Bonpflicht abgelehnt. Das teilte die NRW-Oberfinanzdirektion auf Anfrage...

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen haben bisher alle Anträge zur Befreiung von der Bonpflicht abgelehnt. Das teilte die NRW-Oberfinanzdirektion auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Angaben über die Zahl der Anträge könne die Direktion nicht machen.

Nur bei Härtefällen sei eine Befreiung vorgesehen. Nach Angaben einer Sprecherin kann das beispielsweise ein Hochwasserschaden sein, der die Kasse beschädigt und eine Ausgabe der Belege vorerst unmöglich mache. Die mit der Bonpflicht „entstehenden Kosten oder bloße Erschwerungen des Betriebsablaufs stellen für sich allein keine sachliche Härte dar“, ergänzte die Sprecherin.

Seit Jahresbeginn müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Damit soll Steuerbetrug über Mogelkassen verhindert werden. Die Bonpflicht ist umstritten wegen der Kosten und des Müllaufkommens.

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