München:Medienaufsicht kritisiert Giffey-Entwurf zum Jugendschutz

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Franziska Giffey (SPD), Bundesfamilienministerin, spricht während einer Sitzung des Deutschen Bundestages im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes. (Foto: Gregor Fischer/dpa)

Der Entwurf eines neuen Jugendmedienschutzgesetzes aus dem Bundesfamilienministerium stößt in Bayern auf deutliche verfassungsrechtliche Einwände. Die Pläne von...

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München (dpa) - Der Entwurf eines neuen Jugendmedienschutzgesetzes aus dem Bundesfamilienministerium stößt in Bayern auf deutliche verfassungsrechtliche Einwände. Die Pläne von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) sähen viel zu weit gehende Kompetenzen beim Bund im Vergleich zu den Ländern vor, kritisiert der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), Siegfried Schneider.

Der von Giffey geplante Ausbau der bestehenden Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn zu einer umfassenden Bundeszentrale für Kinder- und Medienschutz widerspreche EU-Recht. Hier solle eine staatliche Stelle des Bundes rundfunkähnliche Aufsicht übernehmen. Es entstünden „teure und unnötige Doppelstrukturen“, sagte Schneider der Deutschen Presse-Agentur. So seien etwa 50 neue Stellen vorgesehen.

Für diese Aufgabe gebe es ein „bewährtes Gremium“ mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten, bemängelte Schneider. Der Bund sei hier neben den Ländern auch vertreten. Giffeys Vorschlag sei zudem inhaltlich unzureichend. „Der Vorschlag gibt keine Antworten auf die Fragen, für die wir Antworten brauchen.“

Im Entwurf vorgesehen ist, dass Anbieter, die mehr als eine Million Nutzer haben - wie TikTok, Instagram, WhatsApp oder Snapchat - zu technischen Vorsorgemaßnahmen verpflichtet werden. Das Ziel: Kinder und Jugendliche im Netz besser vor Mobbing, sexueller Anmache und Kostenfallen zu schützen. Wird das nicht erfüllt, sollen hohe Bußgelder drohen.

Schneider bemängelt: „Für einen effektiven Jugendschutz ist die Verantwortung der Plattformen wie YouTube oder Facebook notwendig. Diese sitzen im Ausland und werden vom Jugendschutzgesetz nicht erfasst“. Aus Sicht der BLM müssen zudem „die Plattformbetreiber noch weit stärker als geplant verpflichtet werden, selbst technischen Jugendschutz zur Verfügung zu stellen“.

Der BLM-Chef nannte es bedauerlich, dass es zum Jugendmedienschutz kaum Kooperation zwischen Bund und Ländern gebe. „Denn es existieren schon Überlegungen der Länder, die in die richtige Richtung weisen.“

Giffey hatte ihren Gesetzentwurf Ende vergangenen Jahres vorgelegt mit dem Ziel, ihn möglichst noch vor der Sommerpause in den Bundestag einzubringen. Auch Schneider mahnte Tempo an: „Wir haben offene Fragen im Jugendmedienschutz, die wir dringend klären müssen.“

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