Mültrennung:Mieter müssen zahlen

Lässt ein Vermieter die korrekte Mülltrennung durch einen Dienstleister kontrollieren, darf er die Kosten dafür auf die Mieterinnen und Mieter umlegen. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Geklagt hatten Mieter aus Berlin, die für dieses "Behältermanagement" im Jahr 2018 etwas mehr als zwölf Euro zahlen sollten. Der Dienstleister hatte den Auftrag, die Restmülltonnen der Anlage mit rund 100 Wohnungen regelmäßig zu kontrollieren und falsch eingeworfenen Abfall bei Bedarf von Hand nachzusortieren. Laut BGH fällt dieser Service unter "Müllbeseitigung" - und die Kosten dafür dürfen nach der Betriebskostenverordnung auf die Mieter umgelegt werden.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: