Süddeutsche Zeitung

Möglicher Steuerdeal von Amazon:Operation Sweetheart

Sonderdeals für Großkonzerne: Die EU-Kommission prüft, ob Luxemburg den Versandhändler Amazon mit einer speziellen Abmachung ins Land gelockt hat. Es ist nicht der erste US-Konzern, den sich die EU wegen seines Steuerkonstruktes vorknöpft.

  • Die EU macht Druck auf Luxemburg, Informationen über Amazon herauszurücken.
  • Die Wettbewerbsexperten der EU untersuchen mehrere Staaten und ihre Beziehungen zu Konzernen. Im Zentrum stehen sogenannte sweetheart deals - speziell auf einzelne Unternehmen zugeschnittene Steuerrabatte. Sie könnten gegen EU-Recht verstoßen.
  • Auch Apple und Starbucks stehen unter verschärfter Beobachtung.

EU will Schluss machen mit Steuertricks von Konzernen

Die EU geht immer offensiver gegen Mitgliedsstaaten vor, die Großkonzerne mit niedrigen Steuern locken - auf Kosten der Einnahmen anderer Mitgliedsstaaten. Jetzt ist das Verhältnis von Luxemburg und Amazon in ihren Fokus gerückt: Das Kommissariat für Wettbewerbsrecht hat von dem Großherzogtum Informationen angefordert, welche Abmachungen die Behörden des Landes mit dem US-Konzern haben, berichtet die Financial Times. Amazon rechnet Umsätze in Europa über die Luxemburger Tochter ab. Deshalb lesen deutsche Kunden auf der Rechnung für bestellte Bücher oder andere Waren auch "Verkauf durch: Amazon EU S.a.r.l." (Société à responsabilité limitée steht für "Gesellschaft mit beschränkter Haftung").

In Zeiten der Krise, in denen viele Staaten mit Sparprogrammen ihre Bürger belasten, wächst die Kritik an den Steuerkonstrukten multinationaler Firmen, die Tochterfirmen in bestimmten Ländern möglicherweise nur gründen, um Steuern zu sparen. Deutschland entgehen durch die Tricks der Konzerne jedes Jahr fünf Milliarden Euro, schätzen Experten. Auf dem ganzen Kontinent arbeiten Zehntausende Menschen für Amazon, vor allem in Versandzentren. Für die Tochter in Luxemburg-Stadt arbeiten wenige Hundert.

So funktioniert Amazons Steuerkonstrukt

Der Trick nennt sich transfer pricing: Verluste beziehungsweise Ausgaben werden über eine Unternehmenstochter in einem Hochsteuerland verrechnet (in Amazons Fall zum Beispiel Deutschland), Gewinne dagegen über eine Tochterfirma in einem Land mit niedrigen Steuern (in diesem Fall Luxemburg). Im Falle von Facebook oder Apple fließt das Geld über Lizenzgebühren an die Töchter, für die niedrigere Steuersätze gelten. So können Konzerne ihre Gesamtsteuerlast reduzieren, dem Hochsteuerland entgeht Geld, das es als Steuern eigentlich auf Verkäufe innerhalb seiner Grenzen einnehmen sollte.

Süße Deals für große Konzerne

Der EU geht es im Falle Amazons und anderer Konzerne vor allem um sogenannte sweetheart deals: spezielle Steuerrabatte, die Staaten mit Konzernen aushandeln, um sie ins Land zu locken. Diese Deals könnten aus EU-Sicht unerlaubte Subventionen sein - weil unfairerweise nur ausgewählte Großkonzerne in ihren Genuss kommen. Vergangenes Jahr soll Amazon seine elf Milliarden Umsatz aus ganz Europa über die Luxemburger S.a.r.l.-Tochter abgerechnet haben - und Berichten zufolge noch einen Rabatt von vier Millionen Dollar auf den ohnehin schon vergleichsweise niedrigen Luxemburger Satz bekommen haben. Einer Recherche von Reuters ergab, dass Amazon 2012 bis zu zwei Milliarden Euro unversteuert in Luxemburg gebunkert hat.

Welche Konzerne noch im Fokus der EU sind

Die Kommission untersucht bereits mögliche Steuerdeals von Apple, Starbucks und Fiat in Irland, den Niederlanden und Luxemburg. Die drei Staaten gelten als Problemfälle, weil sie mit ihren Angeboten für Unternehmen den Kampf der EU für Steuergerechtigkeit unterlaufen.

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