Das Verwaltungsgericht Köln hat die Regeln für die milliardenschwere Auktion von Mobilfunkfrequenzen aus dem Jahr 2019 für rechtswidrig erklärt. Der Grund: Die Richter sehen eine „massive Einflussnahme“ durch das Bundesverkehrsministerium unter der damaligen Leitung von Andreas Scheuer (CSU) auf die Bundesnetzagentur als erwiesen an. Also auf eine Behörde, die eigentlich zu jeder Zeit unabhängig von der Politik zu agieren hat. Diese Unabhängigkeit sei im Fall der damaligen 5G-Auktion nicht mehr gewährleistet gewesen, so die Richter. „Das Gericht ist überzeugt, dass die Präsidentenkammer dem massiven Druck von Seiten des BMVI zumindest teilweise nachgegeben hat“, heißt es.
Mobilfunk-Urteil:„Die nächste schallende Ohrfeige“
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Das Kölner Verwaltungsgericht stellt eine „massive Einflussnahme“ des Verkehrsministeriums auf die Bundesnetzagentur fest – und erklärt die Regeln für die milliardenschwere 5G-Auktion von 2019 für rechtswidrig. Der damalige Verkehrsminister: Andreas Scheuer.
Von Helmut Martin-Jung, Vivien Timmler, München/Berlin

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