Gutachten des Wirtschaftsministeriums:"Steuerfreiheit von Minijobs im Nebenerwerb abschaffen"

Minijob

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(Foto: Franziska Kraufmann/dpa)
  • Der Wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums fordert in einem Gutachten, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, die Steuerfreiheit von Minijobs im Nebenerwerb und für den Zweitverdiener einer Ehe abzuschaffen.
  • Die steuerlichen Privilegien für diese Gruppe unter den Minijobbern stellten einen Fehlanreiz dar.
  • Die Experten wünschen sich von der Bundesregierung außerdem neue flexiblere Regeln für den Eintritt in die Rente, um ältere Beschäftigte möglichst lange am Arbeitsmarkt zu halten.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Deutschland ist ein Land der Minijobber. 7,24 Millionen Menschen, meistens Frauen, haben eine Stelle auf 450-Euro-Basis, für die sie keine Steuern zahlen müssen und sich von den Sozialabgaben befreien lassen können. Allein 2,42 Millionen packen dabei auf ihren Hauptjob die geringfügige Beschäftigung als Zusatzjob oben drauf, etwa, weil das Geld sonst nicht reicht oder ein paar Hunderter im Monat zusätzlich für Extrawünsche zur Verfügung stehen sollen.

Die Privilegien für Minijobber sind jedoch seit Jahren umstritten, vor allem, weil sich - anders als erhofft - die 450-Euro-Jobs nicht als Brücke hin zu einem regulären Vollzeitjob entwickelt haben.

Nun empfiehlt der Wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums "eine Reform der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse". Er fordert zumindest, "die Steuerfreiheit von Minijobs für Zweitverdiener in einer Ehe abzuschaffen".

Dies geht aus dem neuen Gutachten "Potenziale nutzen - mehr Fachkräfte durch weniger Arbeitsmarkthemmnisse" hervor, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt und am Montag vorgestellt wird.

Das Professoren-Gremium, in dem vor allem Ökonomen vertreten sind, macht sich in seinem Gutachten für Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) dafür stark, "staatlich verursachte Verzerrungen" am Arbeitsmarkt abzubauen, um den öffentlich beklagten Fachkräftemangel in Deutschland zu lindern.

Vage Formulierung im Koalitionsvertrag

Die Gutachter führen aus, dass Minijobs besonders "für Verheiratete mit hoher Grenzsteuerbelastung interessant" seien. Es sei "angesichts der hohen steuerlichen Belastung, die an der Verdienstgrenze der Minijobs einsetzt" wenig überraschend, dass so wenige geringfügig beschäftigte Frauen auf eine sozialversicherungspflichtige Stelle wechselten.

Die Wirtschaftsweisen hatten dies ebenfalls als "Fehlanreiz" kritisiert und der Bundesregierung geraten, "die Steuerfreiheit der Minijobs im Nebenerwerb und für den Zweitverdiener einer Ehe abzuschaffen". Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU steht dazu lediglich: "Zudem wollen wir die Übergänge aus geringfügiger in reguläre (. . .) Beschäftigung erleichtern". Passiert ist seitdem aber nichts.

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