Minijobs:Gewerkschaften kritisieren Anhebung der Minijob-Grenze

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Fensterputzen im Bundestag: Die Koalition hat beschlossen, dass mit der Höhe des Mindestlohns auch die Obergrenze für Minijobs steigt. (Foto: Stefan Boness/Ipon/imago/IPON)

520 Euro statt bislang 450 Euro dürfen Minijobber bald verdienen - ohne dass Sozialabgaben anfallen. Das habe massive Nachteile, glauben Arbeitnehmer-Vertreter.

Gewerkschaften haben die von der Ampel-Koalition geplante Anhebung der Verdienst-Obergrenze für Minijobs kritisiert. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sprach am Samstag von einem riesen Fehler. Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), kritisierte, mit der Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro bestehe die Gefahr, dass Minijobs immer mehr reguläre Arbeitsplätze verdrängten. Finanzminister Christian Lindner (FDP) dagegen sprach von einer guten Nachricht für alle, die in einem Minijob arbeiten: "Das ist für viele fleißige Menschen wie Studierende oder Rentnerinnen und Rentner die Chance auf etwas mehr Netto."

Die Verdienst-Obergrenze für Minijobs soll am 1. Oktober von 450 auf 520 Euro im Monat steigen. Dies solle zeitgleich mit der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro geschehen, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft. "Das ist so in der Koalition vereinbart - und so machen wir's", sagte der SPD-Politiker.

Die FDP hatte bei den Koalitionsverhandlungen mit SPD und Grünen erreicht, dass im Zusammenhang mit der einmaligen Mindestlohnerhöhung per Gesetz auch die Verdienstobergrenzen für Mini- und Midijobber angehoben werden. Andernfalls hätten die geringfügig Beschäftigten ihre Stundenzahl reduzieren müssen, weil auch für sie der Mindestlohn gilt und ihren Verdienst nicht steigern können. Minijobber zahlen keine oder nur geringfügige Sozialabgaben.

Teilzeitfall ohne sozialen Schutz

DGB-Vorstandsmitglied Piel erklärte, die Pandemie habe gezeigt: "Geringfügig Beschäftigte brauchen im Ernstfall sozialen Schutz vor Arbeitslosigkeit und Anspruch auf Krankengeld. Auch für die eigene Rente bringen Minijobs nichts. Daher muss für sie ausnahmslos die Rentenversicherungspflicht greifen. Der DGB will, dass hier der volle Sozialversicherungsbeitrag durch den Arbeitgeber übernommen wird. Arbeitnehmer können dann mit steigendem Bruttolohn schrittweise bis zur Parität an der Finanzierung beteiligt werden." Die Koalition könne so Hürden für die Aufnahme versicherungspflichtiger Beschäftigung abbauen und verhindern, dass Minijobs weiterhin zur Teilzeit- und Armutsfalle für Frauen werden.

Der NGG-Vorsitzende Zeitler kritisierte, Minijobs seien seit Jahren eine Teilzeitfalle vor allem für Frauen. Für sie sei Armut im Alter vorprogrammiert. Es sei beschäftigungspolitisch falsch, dass die Ampel die Minijobs nicht vom ersten Euro an sozialversicherungspflichtig machen wolle. "Minijobs müssen reguliert statt die Verdienstgrenze erhöht werden. Ja, sie gehören in dieser Form abgeschafft. Die Pandemie hat gezeigt, dass Menschen mit Minijobs ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld und ohne jegliches soziales Netz aus dem Arbeitsmarkt katapultiert worden sind. Mehr als eine halbe Million Arbeitsplätze mit Minijobs sind verloren, zum großen Teil im Gastgewerbe."

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