Als sich die G-7-Staaten vor einem Monat auf eine globale Steuerreform verständigten, pochte Großbritannien auf eine Sonderregel: Für Finanzdienstleistungen, und damit die größten Banken der Londoner City, sollte es nach dem Willen der britischen Regierung eine Ausnahme geben. Wie es aussieht, hat sich das Vereinigte Königreich mit dieser Forderung durchgesetzt.
Die Financial Times berichtete am Donnerstag, dass ein entsprechender Vorschlag aus London bei den Gesprächen auf OECD-Ebene akzeptiert worden sei. Aus Verhandlungskreisen hieß es, dass Banken in der Regel bereits in dem Land Steuern zahlten, in dem sie ihre Gewinne erwirtschaften. Insofern sei die britische Forderung nachvollziehbar gewesen. Im Gegenzug werde Großbritannien auf Druck der USA die britische Steuer auf digitale Dienstleistungen schrittweise abschaffen - diese betrifft vor allem große US-Konzerne.
Für die britische Regierung wäre eine Ausnahmeregel für Finanzdienstleistungen ein Erfolg, schließlich würden auf den wichtigen Wirtschaftszweig keine weiteren finanziellen Belastungen zukommen. Das wiederum wäre ein positives Signal für den Finanzplatz London, der nach dem Brexit ohnehin um seinen Bedeutungsverlust fürchtet. Das britische Finanzministerium wollte den Bericht der Financial Times zunächst nicht kommentieren.
Am Donnerstagabend haben sich unterdessen 130 Länder nach jahrelangen Verhandlungen auf die Grundsätze der weltweiten Steuerreform geeinigt. Dies teilten die Länder unter dem Dach der Industriestaaten-Organisation OECD in einer gemeinsamen Erklärung mit. Diese Grundsatzeinigung ist eine Vorentscheidung für das Finanzminister-Treffen der G-20-Staaten in der kommenden Woche in Venedig. Nachdem sich die führenden westlichen Industrienationen im Kreis der G7 Anfang Juni in London darauf geeinigt hatten, sollen nun auch die großen Schwellenländer zustimmen.
Das Ziel der geplanten Reform ist es, die Steuerflucht von großen Konzernen weltweit zu erschweren. Die G7 schlagen zwei fundamentale Änderungen an der Architektur des Steuersystems vor. Erstens soll künftig ein globaler Mindeststeuersatz gelten, der nicht unter 15 Prozent liegen darf. In der EU gilt etwa in Irland eine Körperschaftsteuer von 12,5 Prozent. In manchen Steueroasen liegt sie bei null Prozent.
Zweitens sollen künftig auch jene Länder finanziell profitieren, in denen Konzerne keinen Firmensitz haben, aber ihre Produkte verkaufen. Bisher werden Unternehmensteuern nur dort fällig, wo eine Firma angesiedelt ist - und nicht dort, wo sie ihre Umsätze macht. Dies führte dazu, dass viele Unternehmen ihren Firmensitz in Länder mit niedrigen Körperschaftsteuern verlegten. Damit soll nun Schluss ein.