Mindestlohn:Mindestens 2000 Kontrolleure fehlen

SPD und CDU reden viel über den Mindestlohn, aber nicht darüber, wer die Einhaltung eigentlich kontrollieren soll. Experten rechnen vor, dass die zuständige "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" des Zolls mindestens 2000 zusätzliche Mitarbeiter bräuchte. Das wird teuer.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Wenn in diesen Zeiten in Berlin überhaupt irgendetwas sicher ist, dann dies: Ohne einen Mindestlohn von 8,50 Euro wird es keine große Koalition geben, ohne eine flächendeckende Lohnuntergrenze wird die SPD keinen Koalitionsvertrag unterschreiben. Doch einen Mindestlohn einzuführen ist das eine, ihn umzusetzen das ungleich Schwerere: Schließlich "gehört nicht allzu viel Phantasie dazu, sich vorzustellen, dass nicht wenige Arbeitgeber versuchen werden, eine Mindestlohnregulierung zu unterlaufen", schrieben Karl Brenke und Gert Wagner, Forscher des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gerade in einem Aufsatz in der Süddeutschen Zeitung.

Damit die 8,50 Euro nicht nur auf dem Papier stünden, werde deshalb "ein erheblicher zusätzlicher Kontrollaufwand nötig sein", sagt Experte Brenke. Wie dieser am besten zu bewerkstelligen sei, werde aber in der Politik viel zu wenig diskutiert.

Für die Überwachung der korrekten Bezahlung und die Suche nach illegal Beschäftigten sind die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls zuständig. Sie sollen schauen, ob die Arbeitgeber die Mindestlöhne, die bereits für knapp fünf Millionen Beschäftigte in 15 Branchen gelten, einhalten und zum Beispiel den Müllmann, den Dachdecker oder die Pflegerin korrekt entlohnen. "Von einem regelmäßigen Prüfungsrhythmus kann allerdings schon jetzt keine Rede sein. Es finden nur Stichproben statt, die Kontrollen sind nicht intensiv genug", sagt Hilger Leprich, Vorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ.

Mindestens 2000 zusätzliche Kontrolleure benötigt

Wird nun ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt und löst dies keinen massenhaften Jobabbau bei Geringverdienern aus, könnten davon nach Berechnungen des DIW 5,6 Millionen Arbeitnehmer profitieren. Für Leprich ist daher klar: "Wir brauchen mindestens 2000 zusätzliche Mitarbeiter für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, um den neuen Mindestlohn vernünftig kontrollieren zu können." Gerade in Branchen, in denen das Missbrauchsrisiko besonders hoch sei, wie etwa in Schlachtbetrieben, könne es nötig sein, häufiger und unangemeldet in den Betrieben aufzutauchen. Es bringe überhaupt nichts, wenn Unternehmen alle paar Jahrzehnte geprüft würden. "Dann können Sie das vergessen", sagt Leprich.

Die Kapazitäten der FKS sind jedoch begrenzt: Als der frühere Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) die Aufpassertruppe auf den Weg brachte, war von der Kontrolle der Mindestlöhne noch keine Rede gewesen. Trotzdem mussten in den vergangenen Jahren die Zollbeamten diese Aufgabe zusätzlich übernehmen. Dabei ist nicht einmal die von Eichel vorgesehene Zahl der Planstellen von 7000 erfüllt. 2013 liegt sie nach früheren Angaben des Bundesfinanzministeriums bei knapp 6800.

Leprich folgert daraus: Für den Anfang sind 500 Betriebsprüfer zusätzlich nötig. Mittelfristig denkt er an 9000 Beamte. "Um dies zu schaffen, wird der eigene Nachwuchs nicht ausreichen. Wir müssen auch auf Fachkräfte aus der privaten Wirtschaft zurückgreifen", sagt er. Nötig seien intensive Kenntnisse der Betriebswirtschaft und der Finanzbuchführung, um illegale Machenschaften bei der Bezahlung überhaupt nachweisen zu können.

Gefahr von Scheinwerkverträgen und Scheinselbstständigkeit

Im Bundesfinanzministerium gibt es mittlerweile ähnliche Überlegungen. Julian Würtenberger, Zollabteilungsleiter im Hause von Wolfgang Schäuble, sagte nach Angaben der BDZ bei einem Besuch der Gewerkschaft: Es sei bei der FKS vordringlich, ein Auseinanderdriften von Aufgaben und Personal zu verhindern. Politisch sei ein flächendeckender Mindestlohn sehr wahrscheinlich. Dies wirke sich auf den Personalbedarf der FKS sicher aus. Da auch in anderen Bereichen neue Stellen benötigt würden, sei mit höheren Einstellungszahlen im mittleren und gehobenen Zolldienst zu rechnen.

Im Jahr 2012 war allein in der Bauwirtschaft in 1690 Fällen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, weil der Mindestlohn nicht bezahlt wurde. In der Gebäudereinigung waren es 248 Fälle. Die beiden DIW-Forscher warnen davor, dass Unternehmen die 8,50 Euro umgehen könnten, indem sie unbezahlte Mehrarbeit verlangten oder abhängige in selbständige Beschäftigung umwandelten.

Auch Gewerkschaftschef Leprich sieht die Gefahr, dass Firmen mit Scheinwerkverträgen und Scheinselbständigen den Mindestlohn unterlaufen. Er sagt: "Wir müssen neben den Arbeitnehmern auch die ehrlichen Unternehmen, die sich an die Gesetze halten, vor Wettbewerbsverzerrungen schützen."

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