Mindestlohn in der Landwirtschaft:Preisanstieg mit Mehrwert

Spargelernte

Arbeiter bei der Spargelernte

(Foto: dpa)

8,50 Euro Mindestlohn müssen Landwirte Erntehelfern künftig zahlen - und schon jetzt wird lautstark gejammert. Die Verbraucher müssen für Obst und Gemüse bald wohl mehr bezahlen. Aber sie haben auch die Gelegenheit, etwas zu beweisen.

Ein Kommentar von Thomas Öchsner

Jammern, so lautet ein Sprichwort, "ist der Gruß der Kaufleute". Derzeit wird wieder einmal viel gejammert, diesmal wegen des Mindestlohns. Vor allem Obst-, Gemüse- und Weinbauern haben Angst um ihre Existenz, wenn sie von 2015 an ihre Saisonarbeitskräfte besser bezahlen müssen. Sie warnen vor höheren Preisen, wissen aber nicht, ob sie diese durchsetzen können. Ihre Sorgen sind verständlich, doch wahrscheinlich wird es gar nicht so schlimm.

Im Moment spricht viel dafür, dass die Landwirtschaft eine Übergangslösung bekommen wird. Dann wird - wie in anderen Branchen - ein bundesweit gültiger Tarifvertrag abgeschlossen. Damit dürfen die Bauern bis Ende 2016 die 8,50 Euro bei der Bezahlung ihrer Mitarbeiter unterschreiten. Zwei Jahre hätten sie mehr Zeit, die Löhne schrittweise an die neue gesetzliche Untergrenze anzupassen. Das sollte reichen, um ein Höfesterben wegen des Mindestlohns zu verhindern.

Alles andere hängt von den Kunden ab: Bauern, die Erdbeeren oder ihren Spargel im Hofladen, auf Märkten oder über Verkaufsstände direkt verkaufen, müssen wohl einige Cent mehr fürs Pfund verlangen. Die Bundesbürger können dann zeigen, wie ernst sie es mit dem Mindestlohn meinen. Die große Mehrheit hält die 8,50 Euro für eine gute Sache. Da wäre es nur konsequent, nicht nur fürs Auto oder den Urlaub, sondern auch für Lebensmittel ein bisschen mehr auszugeben.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: