Süddeutsche Zeitung

Faire Bezahlung:Der Mindestlohn sollte kein Wahlkampf-Projekt sein

Minister Hubertus Heil will die Lohnuntergrenze eilig anheben. Das Ziel von 12 Euro ist zwar sinnvoll, doch die Höhe des Mindestlohns sollte sich gerade in Corona-Zeiten auch an der Lage am Arbeitsmarkt orientieren.

Kommentar von Hendrik Munsberg

Arbeitsminister Hubertus Heil ist unzufrieden mit der Wirkung des Mindestlohns. Aktueller Beleg dafür sind ihm Zahlen des Statistischen Bundesamts, wonach jeder vierte Beschäftigte in Deutschland weniger als zwölf Euro pro Stunde verdient, es geht um zehn Millionen Menschen. Besonders viele Betroffene gibt es in Ostdeutschland. Und die am schlechtesten zahlende Branche ist die Gastronomie mit im Schnitt 10,99 Euro pro Stunde, wenig besser ergeht es Arbeitskräften in Garten- und Landschaftsbau und in der Gebäudebetreuung.

Der Sozialdemokrat Heil hat es eilig, noch im Herbst will er Vorschläge präsentieren, wie der Mindestlohn "weiterentwickelt" und wie die Tarifbindung "gestärkt" werden können. Er möchte der Mindestlohnkommission neue Regeln vorgeben, um schneller die Lohnuntergrenze von zwölf Euro zu erreichen. Ihm genügt nicht, was das Gremium Ende Juni einstimmig empfohlen hatte, nämlich die Schwelle schrittweise bis Mitte 2022 anzuheben, von derzeit 9,35 auf 10,45 Euro pro Stunde.

Um der Angelegenheit gerecht zu werden, muss man - fünf Jahre nach Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland von damals 8,50 Euro - zunächst einmal feststellen: Diese seinerzeit geschaffene Untergrenze gegen systematische Ausbeutung am Arbeitsmarkt hat sich bisher als überaus segensreich erwiesen, zum Schutz der Beschäftigten und zum Wohl der Gesamtwirtschaft. Dabei haben Wirtschaftsverbände, aber auch viele Ökonomen immer wieder beinahe hysterisch davor gewarnt, ein solcher Eingriff werde zahllose Jobs vernichten. Die Wirklichkeit der vergangenen fünf Jahre aber steht dem eindrucksvoll entgegen: Gab es 2015 laut offizieller Statistik noch rund 2,8 Millionen Arbeitslose, so waren es 2019 nicht einmal mehr 2,3 Millionen. Zugleich erreichte der Beschäftigtenstand immer neue Rekorde.

Wer allerdings heute über politische Projekte von Hubertus Heil urteilt, sollte dabei in Rechnung stellen, dass da ein führender Sozialdemokrat spricht, der jetzt vor allem immer auch an eines denkt: Spätestens im kommenden Herbst sind Bundestagswahlen, der aufziehende Wahlkampf droht hart zu werden, insbesondere für die SPD, die schon frustrierend lange in allen Meinungsumfragen bei 14 bis 16 Prozent festklebt. Die Gefahr ist also groß, dass es Heil jetzt vor allem um symbolische Politik geht. Darum muss die Frage lauten: Ist es wirklich angemessen, ausgerechnet in der Corona-Krise, deren wirtschaftliche Schäden derzeit noch keiner zuverlässig abschätzen kann, die Spielregeln zu ändern, nach denen der Mindestlohn bemessen wird?

Ja, es stimmt, gerade in der Pandemie hat sich am Beispiel des Werkvertragsunwesens in der Fleischindustrie überdeutlich gezeigt, dass ausbeuterische Arbeitsverhältnisse eine soziale Schweinerei sind und dass sie zudem beträchtliche Gesundheitsgefahren verursachen können. In diesem Zusammenhang ist interessant, wie Ausbeutung ökonomisch definiert ist: Normalerweise wächst das Arbeitsangebot bei steigenden Löhnen, umgekehrt sinkt es, wenn die Löhne fallen; unterschreiten diese aber ein Mindestniveau, das den Betroffenen kaum mehr zum Leben reicht, dann steigt das Arbeitsangebot plötzlich - und zwar aus schierer Not, die Menschen müssen dann im Zweifel mehrere schlecht bezahlte Jobs annehmen. Genau das nennt man Ausbeutung. Und ja, die gibt es auch in Deutschland.

Bei der Höhe des Mindestlohns ist noch Luft nach oben

Was bedeutet das für Heils Vorhaben? Es kann jetzt keinesfalls darum gehen, den Mindestlohn mal eben schnell auf zwölf Euro anzuheben. Doch selbst praxiserfahrene Wissenschaftler wie Enzo Weber, Bereichsleiter am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg, sagen: Es gibt beim Mindestlohn noch Luft nach oben. Sein Rat: Die Anhebung der Untergrenze orientiere sich derzeit an der gesamtwirtschaftlichen Lohnentwicklung, dies helfe den Schlechtbezahlten auf Dauer nur wenig, darum sollten die Regeln zu ihren Gunsten korrigiert werden. Allerdings - und dieser Zusatz ist gerade in Corona-Zeiten bedeutsam - müsse dabei stets die aktuelle Lage am Arbeitsmarkt berücksichtigt werden. Sonst droht wirtschaftlicher Schaden. Befolgt Heil auch diesen Maßhalteappell, dann ist zunächst nichts einzuwenden.

Den notorischen Kritikern des Mindestlohns sei zugerufen: Deutschland verfolgt mit diesem Instrument mitnichten einen sonderbaren Irrweg. 30 von 37 OECD-Ländern haben seit vielen Jahren gute Erfahrungen gemacht mit gesetzlichen Lohn-Untergrenzen. Jetzt gilt es, auf diesem Pfad mit Vernunft voranzukommen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4976635
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 24.07.2020
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.