Mindestlohn:Erstmals zweistellig

Alkoholkonsum

Der Mindestlohn gilt auch in der Gastronomie.

(Foto: Marc Tirl/dpa)

Der Mindestlohn steigt in vier Schritten bis zum Sommer 2022 auf dann 10,45 Euro.

Von .Henrike Roßbach, Berlin

Eigentlich hätte es ein größerer Auftritt werden sollen: Am Dienstagmittag wollten Arbeitgeber und Gewerkschaften mit dem Vorsitzenden der unabhängigen Mindestlohnkommission ihre Empfehlung für die nächste Anhebung der Lohnuntergrenze verkünden. Dann aber wurde der Termin kurzfristig abgesagt - und schon stand die Frage im Raum, ob die Kommission sich womöglich nicht einig werden würde.

Dem war aber nicht so, nur verhandelt werden musste etwas länger als geplant. Am frühen Abend teilte das Gremium dann mit, der Mindestlohn solle zum 1. Januar 2021 von derzeit 9,35 Euro in der Stunde auf 9,50 Euro steigen, zum 1. Juli 2021 dann auf 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und schließlich zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Die Entscheidung sei einstimmig gefallen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, er werde der Regierung vorschlagen, die Empfehlung durch eine Rechtsverordnung verbindlich zu machen. Darüber hinaus kündigte er an, im Herbst, nach der anstehenden Evaluation des Mindestlohns, "Vorschläge für eine Weiterentwicklung" zu machen. "Denn der Mindestlohn ist gut, aber er kann noch besser werden."

"Allein in den nächsten beiden Jahren bringen die Mindestlohnsteigerungen insgesamt knapp zwei Milliarden Euro mehr im Portemonnaie der Beschäftigten", sagte Stefan Körzell, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Klar sei aber, dass der Mindestlohn lediglich "eine untere Haltelinie" sein könne, betonte er und forderte eine Stärkung der Tarifbindung. Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände, sprach mit Blick auf die Corona-Krise von einer "beispiellosen wirtschaftlichen Rezession" und sagte: "Durch die niedrigeren gestaffelten Anpassungsschritte für das Jahr 2021 schaffen wir vor allem für kleine und mittelständische Betriebe mehr Luft", diese müssten derzeit um ihre Existenz kämpfen. Die Entscheidung der Kommission beweise, "wie gut Sozialpartnerschaft in Deutschland funktionieren kann".

Im Beschluss des Gremiums heißt es mit Blick auf die Corona-Krise, die Entscheidung sei dieses Jahr "in eine Zeit großer Unsicherheit" gefallen. In der Tat gingen die Sichtweisen von Arbeitgebern und Gewerkschaften auf den Mindestlohn zuletzt auseinander. Letztere wollen, genau wie die SPD, perspektivisch eigentlich zwölf Euro, erstere haben auch mit Blick auf die angespannte Wirtschaftslage wenig Interesse an großen Sprüngen.

In der Regel orientiert sich die Kommission, in der je drei stimmberechtigte Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter plus zwei nicht stimmberechtigte Experten und ein Vorsitzender sitzen, an der Entwicklung der Tariflöhne. Im Rahmen einer Gesamtabwägung muss sie zudem prüfen, welche Mindestlohnhöhe einen angemessenen Mindestschutz für die Beschäftigten bietet, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglichen - und die Beschäftigung nicht gefährden.

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