Wirtschaftsministerium:Bundesländer sollen Abstand für Windräder festlegen

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Mindestens 1000 Meter zwischen Windrad und Häusern – das hatte die Koalition im September beschlossen. (Foto: Patrick Pleul/dpa)
  • Ein Vorschlag aus dem Bundeswirtschaftsministerium soll den Ländern ermöglichen, vom Mindestabstand für Windräder abzuweichen.
  • Schärfere Auflagen für die Windkraft könnten die deutschen Ökostrom-Ziele zunichtemachen. Deshalb soll ein "Koordinierungsausschuss" die Länder beim Ausbau der Windkraft überwachen.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

In den Konflikt um Mindestabstände zwischen Windrädern und Siedlungen kommt Bewegung. Ein neuer Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums sieht vor, den Ländern Mindestabstände zu erlauben, die von der bundesweiten Regelung abweichen. "Das ist ein Vorschlag, der Ländern und Kommunen den nötigen Spielraum gibt, um Flächen für den Windausbau zu sichern", sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Gleichzeitig helfe er, die Akzeptanz vor Ort zu sichern.

Seit Monaten tobt in der Koalition ein Streit über diese Mindestabstände - ausgelöst ausgerechnet durch einen Beschluss des Koalitionsausschusses. Dieser hatte im Zuge des Klimapakets Ende September bundeseinheitlich einen Abstand von 1000 Metern vereinbart. Das Wirtschaftsministerium legte wenig später erste Entwürfe vor, mit denen sich die verfügbaren Flächen für neue Windparks nahezu halbiert hätten. Denn schon um jede Ansammlung von fünf Häusern sollte der neue Mindestradius gelten. Entsprechend wenig freie Fläche wäre übrig geblieben. Das ist - in dieser Form - nun vom Tisch.

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Das Umweltministerium spricht von einem Schritt "in die richtige Richtung"

Stattdessen können die Länder abweichen, allerdings nicht zwingend nach unten. Auch größere Mindestabstände sind möglich. Und weil noch schärfere Auflagen für die Windkraft am Ende die deutschen Ökostrom-Ziele zunichte machen könnten, soll künftig ein "Koordinierungsausschuss" darüber wachen, dass die Länder ihren Beitrag zum Ökostrom-Ziel dennoch leisten - samt regelmäßiger Kontrolle. Bis 2030 sollen 65 Prozent des Stroms aus grünen Quellen wie Wind und Sonne kommen.

Erreicht sind bisher gut 40 Prozent. Noch dauern die Gespräche an. Doch auch ein Eckpunkte-Papier der Sozialdemokraten enthält die Öffnungsklausel für die Länder, verbunden mit einer "rechtlich verbindlichen" Zusage der Länder, wie sie ihren Anteil an den Ökostrom-Zielen stemmen wollen. Ein Sprecher des SPD-geführten Bundesumweltministeriums sprach am Mittwoch von einem "Schritt in die richtige Richtung". Bis zum 12. März soll der Streit gelöst sein. Dann tagt die Ministerpräsidentenkonferenz von Bund und Ländern zu dem Thema.

Die Sache eilt, nicht nur wegen der Windkraft. Auch bei der Förderung privater Solaranlagen droht ein abruptes Aus. Nach jetzigem Recht können keine neuen Anlagen gefördert werden, sobald insgesamt 52 Gigawatt Leistung am Netz sind. Das ist bald der Fall. Die Union hatte die Aufhebung dieses "Solardeckels" mit einer Einigung über Mindestabstände verbunden.

© SZ vom 27.02.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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