Mietwohnungen:Mehr Kontrollen gefordert

Der Deutsche Mieterbund fordert die Großstädte auf, strenger gegen professionelle Anbieter auf der Übernachtungsplattform Airbnb vorzugehen. Wohnungen sollen vermietet und nicht zweckentfremdet werden.

Von Katharina Brunner, Christian Endt und Benedikt Müller, München/Köln

Der Deutsche Mieterbund (DMB) fordert die Großstädte in Deutschland auf, strenger gegen professionelle Anbieter auf der Übernachtungsplattform Airbnb vorzugehen. "Es ist ein großes Ärgernis, dass klassische Mietwohnungen in den Innenstädten für touristische Belange zweckentfremdet werden", sagt Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des DMB. Betroffene Städte müssten nun Satzungen einführen, um zu verhindern, dass Wohnungen in Ferienunterkünfte umgewandelt werden. "Und die Städte brauchen entsprechendes Personal, um die Einhaltung dieser Satzungen zu kontrollieren", sagt Ropertz. Dies geschehe bislang nicht ausreichend.

Über Internetportale wie Airbnb können Privatleute einen Schlafplatz, ein freies Zimmer oder ihre ganze Wohnung tageweise vermieten, beispielsweise während sie selbst im Urlaub sind. Viele Reisende schätzen solche Angebote als günstige Alternative zu Hotelzimmern. Allerdings stammen viele Airbnb-Inserate in Großstädten inzwischen von professionellen Vermietern, die regelmäßig mehrere Zimmer anbieten. Das zeigen Daten, welche die Süddeutsche Zeitung gemeinsam mit anderen europäischen Medien ausgewertet hat. Besonders viele Airbnb-Schlafplätze gibt es in Touristen- und Messestädten wie Berlin, München, Hamburg und Köln.

Umstritten sind vor allem Anbieter in Großstädten, die ihre Immobilien nicht als Ferienwohnungen angemeldet haben - aber lieber tageweise über Airbnb vermieten, statt einen langfristigen Mieter zu suchen. "Diese Wohnungen werden dem Mietmarkt entzogen", kritisiert Ropertz. Außerdem sehen sich Hotels einem unfairen Wettbewerb ausgesetzt, weil für Privatwohnungen weniger Auflagen gelten als für gewerbliche Gästehäuser.

Zwar versuchen mehrere Städte, Wohnraum mit Satzungen gegen Zweckentfremdung zu schützen. Die Regeln sind aber sehr unterschiedlich; es gibt keine bundesweit einheitliche Grundlage.

In München gibt es ein Verbot für Zweckentfremdung, seit Mai drohen bis zu 500 000 Euro Strafe. Dennoch schätzt das Sozialreferat, dass etwa 1000 Wohnungen weiterhin illegal vermietet werden. Im Jahr 2016 sei es der Behörde gelungen, 88 Objekte "wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen" - bei 2300 durchgeführten Kontrollen.

Beispiel Köln: Vier Mitarbeiter des Wohnungsamts sollen sich um 3500 Objekte kümmern

Auch in Köln gibt es seit 2014 eine Satzung, die das Vermieten von Wohnraum an Touristen genehmigungspflichtig macht. Zuständig ist das Amt für Wohnungswesen. Dessen Leiter Josef Ludwig schätzt, dass in etwa 3500 Kölner Wohnungen dauerhaft Gäste untergebracht sind. Da die Satzung erst seit 2014 gilt, genießen vorher eingerichtete Unterkünfte allerdings Bestandsschutz. Dem stehen vier Mitarbeiter gegenüber, die sich in Ludwigs Team um das Thema kümmern. "Wir können nur aktiv werden, wenn es Hinweise aus der Bevölkerung gibt", sagt der Amtschef. Um Zweckentfremdung effektiv zu verhindern, bräuchte Ludwig von Plattformen wie Airbnb eine Liste der angebotenen Objekte. "Freiwillig werden die uns das nicht geben", sagt er.

Der Mieterbund fordert, im Zweifelsfall bräuchten die Städte ein solches Auskunftsrecht gegenüber Plattformen wie Airbnb. "Die Verwaltung muss herausfinden können, wo die inserierten Wohnungen genau sind und wem diese Wohnungen gehören", sagt Ropertz. Airbnb verweigert diese Auskünfte bislang und weist auf den Datenschutz hin. Man kläre die einzelnen Gastgeber über lokale Regeln auf, sagt ein Sprecher - für die Einhaltung seien sie aber selbst verantwortlich.

Der Deutsche Städtetag appelliert an Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt, in denen es viele Airbnb-Wohnungen gibt, die jeweiligen Länderregelungen anzuwenden. In Ländern ohne entsprechende Gesetze müssten betroffene Städte auf den Gesetzgeber einwirken, sagt Verena Göppert, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Städtetags.

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