Karin Milger, Senatsvorsitzende am Bundesgerichtshof, wollte gar nicht erst den Verdacht aufkommen lassen, dass es hier nur um Paragrafen gehe. "Angesichts der angespannten Wohnungsmärkte und der hohen Zahl betagter Mieter gewinnt der Härtefall an Bedeutung." Der "Härtefall", das ist eine Art Notwehrrecht des Mieters, der seine Wohnung räumen soll, weil der Eigentümer "Eigenbedarf" angemeldet hat. Daran hat der BGH im Grundsatz zwar nichts geändert. Auch künftig kann, wer zu alt oder zu krank dafür ist, seinen Auszug abwenden. Neu ist nach dem an diesem Mittwoch verkündeten Urteil aber, dass der BGH dafür eine sorgfältigere Einzelfallprüfung anordnet, sprich: Ein Sachverständigengutachten für jeden einzelnen Prozess.
Mieterrechte:Härtefall
Ältere und kranke Menschen waren bislang einigermaßen sicher vor Kündigungen: Ihre Lebenssituation zählte oft mehr als der Eigenbedarf von Wohnungsbesitzern. Ein BGH-Urteil könnte das nun ändern.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
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