Süddeutsche Zeitung

Mietpreisbremse:Nachmieter sollen Höhe der Vormiete erfahren

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Von Benedikt Müller, München

Mieter und Vermieter können sich auf eine Reform der Mietpreisbremse einstellen. Der wohnungspolitische Sprecher der CDU, Jan-Marco Luczak, zeigt sich offen für einen Vorschlag der SPD, wonach Vermieter verpflichtet werden sollen, die Höhe der Vormiete einer Wohnung offenzulegen. "Wir wollen die Mietpreisbremse nicht verschärfen - aber auch die Union will, dass sie funktioniert", sagte Luczak der Neuen Juristischen Wochenschrift.

Wenn eine Wohnung neu vermietet wird, darf der Eigentümer gemäß der Preisbremse höchstens zehn Prozent mehr verlangen als die ortsübliche Miete für Wohnungen dieser Ausstattung. Was ortsüblich ist, legt der städtische Mietspiegel fest. Die Grenze gilt aber nicht, wenn schon der vorherige Mieter mehr gezahlt hat als die ortsübliche Miete plus zehn Prozent. Die Befürchtung: Vermieter könnten vortäuschen, bereits zuvor eine höhere Miete verlangt zu haben, um unberechtigt einen Ausnahme-Tatbestand geltend zu machen.

Deshalb fordert der Deutsche Mieterbund (DMB) die Offenlegungspflicht schon seit Langem. "Mieter können ohne diese Informationen nicht beurteilen, ob die Mietpreisbremsen-Grenze greift oder einer der vielen Ausnahme-Tatbestände", sagt DMB-Chef Lukas Siebenkotten.

CDU-Politiker Luczak sagte zuvor, die Preisbremse gebe den Mietern zwar viele Rechte an die Hand. "Leider werden diese nicht immer wahrgenommen." Für den Vermieter sei es kein besonderer Aufwand, die Vormiete zu nennen. Deshalb könne Luczak sich vorstellen, der SPD in diesem Punkt entgegenzukommen. Eine Entscheidung der Unionsfraktion steht noch aus.

Die im Juni 2015 eingeführte Preisbremse gilt in gut 300 Städten. Mehrere Studien zeigen aber, dass die Mieten in den Ballungsräumen ungebremst weiter steigen. Deshalb fordert die SPD weitere Verschärfungen des Gesetzes; unter anderem sollten der Bezugszeitraum von Mietspiegeln verlängert und Mieterhöhungen nach Modernisierungen eingeschränkt werden. Das lehnt die Union bislang ab.

Ob die Pflicht zur Offenlegung das Gesetz wirklich verbessern wird, hängt davon ab, wann und wie der Vermieter die Vormiete nennen müsste, sagt Dietrich Sammer, Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht der Kanzlei FPS. "Am wirksamsten wäre es, wenn die Höhe der Vormiete bereits im Wohnungsinserat veröffentlicht werden müsste." Das sei das einfachsteVerfahren.

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SZ vom 08.09.2016
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