Süddeutsche Zeitung

Mietnomaden:Vermieter kriegt Geld

Vermietern stehen die Einnahmen zu, die gekündigte Mieter von einem Untermieter erhalten haben.

Vermietern stehen die Einnahmen zu, die gekündigte Mieter von einem Untermieter erhalten haben. Darauf weist die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund in Berlin hin.

Sie verweist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Az.: XII ZR 76/08). "Für Betrüger, die selbst eine Wohnung mieten, ohne je Miete zu bezahlen, und die Wohnung dann zum Beispiel als Ferienwohnung untervermieten, ist damit der finanzielle Anreiz genommen", erläutert Kai Warnecke von der Schutzgemeinschaft.

Den Angaben zufolge sind in jüngster Zeit Fälle von "Mietnomaden" bekanntgeworden: Dabei mieten Betrüger Wohnungen mit dem Vorsatz an, keine Miete zu zahlen. Sie versuchen dann aber, die Wohnung zum Beispiel als Ferienwohnung an andere Menschen weiterzuvermieten.

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