Mieterhöhungen:Immer öfter vor Gericht

Im Streit um Mieterhöhungen treffen sich Mieter und Vermieter immer häufiger vor Gericht. Mehr als jedes fünfte Mietrechtsverfahren dreht sich inzwischen um die Höhe der Miete; sie ist damit nach Vertragsverletzungen zum zweithäufigsten Streitgrund geworden. Das geht aus einer Statistik des Deutschen Mieterbunds für 2018 hervor, die auf Zahlen des Statistischen Bundesamts beruht. Zehntausende Mieter wandten sich außerdem an die örtlichen Mietervereine, um sich bei Mieterhöhungen beraten zu lassen. Drastisch angestiegen sind demnach Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Mieterhöhungen unter Verweis auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Mit einem Anteil von 21,3 Prozent verdrängte der Streitgrund das Thema Betriebskosten auf Rang drei. Nur Vertragsverletzungen beschäftigten die Gerichte noch häufiger. 2017 hatten sich noch 16,6 Prozent der Verfahren um Mieterhöhungen gedreht. Seit Jahren wird zudem immer häufiger über Eigenbedarfskündigungen prozessiert, dem häufigsten Vermieterkündigungsgrund. Unverändert ist dagegen der Anteil der Gerichtsverfahren um fristlose Kündigungen.

Insgesamt gab es an den Amts- und Landgerichten 225 235 Mietrechtsprozesse, 0,75 Prozent weniger als 2017 und der niedrigste Stand seit der Wiedervereinigung. Seit 1996 ist die Zahl um mehr als ein Drittel zurückgegangen. Das liegt unter anderem daran, dass heute mehr Menschen in den eigenen vier Wänden leben, und Mietrechtsreformen sowie zahlreiche Urteile des Bundesgerichtshofes viele Streitpunkte entschärft haben.

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