Süddeutsche Zeitung

BGH-Urteil:Start-ups dürfen Mieterrechte einklagen

  • Dienstleister wie Wenigermiete.de übernehmen für Mieter die Verhandlungen oder Klagen im Streit mit Vermietern.
  • Das sei vom Gesetz gedeckt, urteilt der Bundesgerichtshof - auch wenn sie nur als Inkassounternehmen registriert sind.

Mieter dürfen im Streit mit Vermietern künftig weiter auf Internet-Dienstleister wie Wenigermiete.de zurückgreifen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe.

In der Verhandlung ging es grundsätzlich um das Geschäftsmodell dieser Portale. Diese haben keine Rechtsanwaltslizenz, sondern setzen als Inkassounternehmen für ihre Nutzer die Verbraucherrechte durch. Kosten entstehen für den Mieter nur bei Erfolg. Diese sogenannten Legal-Tech-Unternehmen in Deutschland kalkulieren mit Hilfe von Algorithmen, wie die Chancen auf Durchsetzung von Ansprüchen stehen und fordern diese dann gegebenenfalls ein.

Wenigermiete.de, ein Angebot der Berliner Firma Lexfox, ist auf Streitigkeiten um Schönheitsreparaturen, Mietminderung oder zu hohe Mieten spezialisiert. Die Vorprüfung läuft über einen Online-Rechner auf der Seite. Per Mausklick tritt der Nutzer seine Ansprüche gegen den Vermieter an den Dienstleister ab. Wenigermiete.de versucht dann zunächst, sich außergerichtlich mit dem Vermieter zu einigen. Klappt das nicht, reicht ein Vertragsanwalt anstelle des Mieters Klage ein.

Die entscheidende Frage war, ob diese Angebote rechtlich gedeckt sind, denn das Unternehmen ist als Inkasso-Unternehmen eingetragen. "Die Zielsetzung des seit 2008 geltenden Dienstleistungsgesetzes gebietet, den Inkassobegriff nicht zu eng auszulegen", sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger. Das Urteil ist rechtskräftig.

Firmen dürfen Befugnisse nicht überschreiten

Laut einer Mitteilung des Gerichts dürfen Inkassounternehmen "aufgrund besonderer - theoretischer und praktischer - Sachkunde" solche Dienstleistungen anbieten. Sollten die Unternehmen ihre Befugnisse allerdings überschreiten, also zum Beispiel eine zu weit gefasste Beratung anbieten, seien alle Vereinbarung zwischen Kunde und Unternehmen nichtig.

Im konkreten Fall versucht Wenigermiete.de, für einen Berliner Mieter eine zu hoch angesetzte Miete zu mindern. Die Richter am Landgericht Berlin hatten die Klage abgewiesen, weil sie Lexfox nicht für klagebefugt halten - die Firma leiste unerlaubterweise Rechtsberatung.

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