Wohnen zur UntermieteWenn Mieter Mieter schröpfen

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Vor allem in Großstädten wie hier in Berlin ist die Untervermietung eine oft genutzte Möglichkeit für Mieter, um sich selbst finanziell zu entlasten.
Vor allem in Großstädten wie hier in Berlin ist die Untervermietung eine oft genutzte Möglichkeit für Mieter, um sich selbst finanziell zu entlasten. Annette Riedl/dpa

In Ballungsräumen vermieten immer mehr Mieter ihre Wohnungen mit Gewinn. Das hat der Bundesgerichtshof nun untersagt: Untermiete dient dem Erhalt der Wohnung, nicht dem Profit.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Dass die Mieten so stark steigen in den Ballungsgebieten, ist für Mieter normalerweise ein Problem. Allerdings hat sich in den angespannten Wohnungsmärkten offenbar eine Spezies herausgebildet, die aus der Not ein Geschäft macht: Mieter bieten ihre Wohnungen zur Untermiete an, wenn sie eine Zeit lang nicht in der Stadt sind – und zwar mit einem kräftigen Aufschlag. In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) diese Praxis nun als rechtswidrig untersagt. Der Zweck einer Untervermietung bestehe nicht darin, „dem Mieter hierdurch eine Möglichkeit der Gewinnerzielung zu verschaffen“.

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