Dass die Mieten so stark steigen in den Ballungsgebieten, ist für Mieter normalerweise ein Problem. Allerdings hat sich in den angespannten Wohnungsmärkten offenbar eine Spezies herausgebildet, die aus der Not ein Geschäft macht: Mieter bieten ihre Wohnungen zur Untermiete an, wenn sie eine Zeit lang nicht in der Stadt sind – und zwar mit einem kräftigen Aufschlag. In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) diese Praxis nun als rechtswidrig untersagt. Der Zweck einer Untervermietung bestehe nicht darin, „dem Mieter hierdurch eine Möglichkeit der Gewinnerzielung zu verschaffen“.
Wohnen zur UntermieteWenn Mieter Mieter schröpfen
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In Ballungsräumen vermieten immer mehr Mieter ihre Wohnungen mit Gewinn. Das hat der Bundesgerichtshof nun untersagt: Untermiete dient dem Erhalt der Wohnung, nicht dem Profit.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
