Mietendeckel:Gesetz mit vielen Fragezeichen

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In wenigen Wochen tritt in Berlin ein Gesetz zur Begrenzung der Mieten in Kraft. Klar ist damit nichts.

Von Christian Vooren, Berlin

Es ist schon erstaunlich. Da bringt der rot-rot-grüne Senat in Berlin mit dem Mietendeckel ein Gesetz auf den Weg, das Vorbildcharakter für andere Städte haben könnte, und unter den davon Betroffenen herrscht vor allem - Verwirrung. Den Eindruck konnte man jedenfalls gewinnen, wenn man sich unter Mietern umhörte. Das Gesetz gilt schon seit Sommer, sagten die einen, seit Neujahr, glaubten einige. Wieder andere nahmen an, daraus werde sowieso nichts. Und wer wie davon profitiert, scheint noch weniger Berlinern klar zu sein.

Irritation löste allein schon der Zeitplan aus: Der Berliner Senat hatte im vergangenen Sommer Eckpunkte für ein Gesetz zur Begrenzung der Mieten beschlossen. Im Dezember gab es dazu Beratungen, am Donnerstag vergangener Woche wurde das Gesetz verabschiedet - und soll nun in der zweiten Februarhälfte in Kraft treten. Allerdings, daher wohl die allgemeine Konfusion, rückwirkend vom 18. Juni 2019 für fünf Jahre.

Für Mieter von Altbauwohnungen in den populären Kiezen kann sich das besonders auszahlen. Je nach Baujahr, Ausstattung und Lage hat der Senat Obergrenzen für die Mieten gezogen, der höchste Wert liegt bei 9,80 bis 10,80 Euro pro Quadratmeter, Bestandsmieten dürfen um maximal 20 Prozent darüberliegen. Nach Berechnungen des Portals Immobilienscout 24 liegen die Mieten in den begehrten Vierteln nahezu alle deutlich darüber.

Ob sich eine Klage gegen den Vermieter lohnt, ist aber nicht sicher. Die Oppositionsparteien CDU und FDP haben bereits angekündigt, vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) klagen zu wollen. Sie bezweifeln vor allem, dass der Senat überhaupt die Kompetenz hat, ein solches Gesetz zu beschließen. Mietsachen seien Angelegenheit des Bundes. Zu der Auffassung kommen auch Kritiker wie der ehemalige BVerfG-Präsident Hans-Jürgen Papier in einem Gutachten für den Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Er sieht zudem einen "unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht der betroffenen Vermieter".

Es gibt noch weitere strittige Punkte, etwa wie sich Härtefälle definieren, also ab wann Vermieter mehr als die Regelmiete verlangen dürfen, wenn davon ihre Existenz abhängt. Sicher ist nur: Bis das Bundesverfassungsgericht zu einer Entscheidung kommt, kann es dauern.

Sogar der Senat selbst scheint den eigenen Plänen nicht ganz zu trauen. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) sprach von einem "Experiment", die Fachausschüsse besserten nach, um mögliche inhaltliche Angriffspunkte zu minimieren. Die zuständige Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) rät Mietern, mögliche Einsparungen durch das Gesetz vorerst beiseitezulegen. Kippt Karlsruhe das Gesetz, drohen nämlich Nachzahlungen.

Gespannt wird man auch in Bayern darauf schauen, wie die Verfassungsrichter in der Sache urteilen. Der Münchner Mieterbund sammelte bis Ende Januar für ein ähnliches Projekt Unterschriften, um ein Volksbegehren "Mietenstopp" auf den Weg zu bringen. Das sieht vor, die Mieten in ganz Bayern für sechs Jahre einzufrieren. Die Initiatoren zeigten sich zuversichtlich, das notwendige Quorum von 25 000 zu erreichen. Das Ergebnis soll am kommenden Freitag bekannt gegeben werden. Wird die Schwelle erreicht, müssten noch mal eine Million Unterschriften von wahlberechtigten Bayern gesammelt werden. Im Bundesland führten die jüngsten fünf rechtsgültigen Volksbegehren alle zu Gesetzesänderungen.

© SZ vom 05.02.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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